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DIN 2459:2017 – Unlösbare elastomergedichtete Verbinder aus Metall für metallene Rohrleitungen in der Trinkwasserinstallation – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

Din Standards 11-05
DIN 2459:2017 – Unlösbare elastomergedichtete Verbinder aus Metall für metallene Rohrleitungen in der Trinkwasserinstallation – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

DIN 2459:2017 – Unlösbare elastomergedichtete Verbinder aus Metall für metallene Rohrleitungen in der Trinkwasserinstallation – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
4.2.4 Unterdruck Bei Prüfung nach 5.2.5 muss der aus Rohr und Rohrverbinder hergestellte Probekörper (ggf. einschließlich Gewinde- bzw. Flanschanschluss oder dergleichen bei Übergangsverbindern) dicht sein.
4.2.5 Druckstoß Bei Prüfung nach 5.2.6 muss der aus Rohr und Rohrverbinder hergestellte Probekörper dicht sein. Dies gilt auch für Gewindeund Flanschanschlüsse von Übergangsverbindern.
4.2.6 Temperaturwechsel Alle aus Rohr und Rohrverbinder hergestellten Probekörper müssen während und unmittelbar nach der Temperaturwechselbeanspruchung nach 5.2.7 dicht sein. Dies gilt ggf. auch für Gewinde- und Flansch- anschlüsse von Übergangsverbindern.
4.2.7 Schwingung Die Rohrverbinder müssen im montierten Zustand nach 5.2.8 einer Schwingung von etwa 20 Hz bei einem Wasser-Innendruck von mindestens 15 bar standhalten und dicht bleiben.
4.2.8 Zwangsundichtheit Pressverbinder, die laut Herstellerangabe unverpresst undicht sind, müssen bei der Dichtprobe mit Luft bei Drücken zwischen 110 mbar und 3 bar und bei der Dichtprobe mit Wasser zwischen 1 bar und 6 bar in einem Druckbereich, der vom Hersteller vorgegeben wird, erkennbar undicht sein. Der vom Hersteller vorzugebende Prüfbereich beträgt für die Prüfung mit Luft mindestens 500 mbar und bei der Prüfung mit Wasser mindestens 1 bar. Bei der Dichtprobe mit Luft für Verbinder > DN 50 darf der Prüfdruck 1 bar nicht überschreiten.
Anforderungen und Prüfungen, siehe 5.2.9.
4.2.9 Widerstand gegen Spannungsrisskorrosion bei Kupfer-Zink-Legierungen
Fittings, die aus Kupfer-Zink-Legierungen hergestellt wurden, die mehr als 10 % Zink enthalten, müssen gegen Spannungsrisskorrosion resistent sein. Bei Prüfungen nach 5.2.10 dürfen Komponenten mit Kupfer-Zink-Legierungen keine Anzeichen von Rissen zeigen.
4.2.10 Entzinkungsbeständigkeit Komponenten, die aus Legierungen mit mehr als 10 % Zink hergestellt und als entzinkungsbeständig bezeichnet werden, müssen in der Lage sein, die Akzeptanzkriterien der Entzinkungsbeständigkeit zu erfüllen. Bei einer Prüfung darf die Tiefe der Entzinkung in jeder Richtung höchstens 200 µm betragen.
Fällt mindestens ein Prüfkörper bei der Widerstandsprüfung gegen Entzinkung durch, müssen weitere Proben aus derselben Produktcharge geprüft werden.
Bestehen alle anderen Probekörper die Prüfung, kann die betreffende Charge als konform mit den Standardanforderungen an die Entzinkungsbeständigkeit gelten. Bestehen die Probekörper die weiteren Prüfungen nicht, dann darf die betreffende Charge nicht als konform mit dieser Norm gelten.
4.2.11 Dichtheit von Anschlussteilen, die durch Gießen, Schweißen oder Löten hergestellt wurden Bei der Prüfung der Parameter aus Tabelle 5 dürfen die Bereiche des Verbinders, die mechanisch belastet sind und bestimmungsgemäß mit dem Trinkwasser in Berührung kommen, keine sichtbaren Anzeichen von Undichtheiten aufweisen.
4.3 Hygiene Es sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen sowie die daraus resultierenden Anforderungen und Prüfvorschriften der trinkwasserrelevanten Institutionen zu erfüllen. Die hygienischen Anforderungen gelten nur für die Teile, die bestimmungsgemäß mit dem Trinkwasser in Berührung kommen.
5 Prüfungen
5.1 Werkstoffe
5.1.1 Metalle
Dem Prüflabor sind Analysenzertifikate auf Basis eines Abnahmeprüfzeugnisses vorzulegen. Die Art des Prüfzeugnisses sollte bei der Bestellung vereinbart werden. Des Weiteren ist die Übereinstimmung der wasserberührten Werkstoffe mit der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser zu belegen.

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