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DIN 10528:2017 – Lebensmittelhygiene – Anleitung für die Auswahl von Werkstoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln – Allgemeine Grundsätze

Din Standards 11-05
DIN 10528:2017 – Lebensmittelhygiene – Anleitung für die Auswahl von Werkstoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln – Allgemeine Grundsätze

DIN 10528:2017 – Lebensmittelhygiene – Anleitung für die Auswahl von Werkstoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln – Allgemeine Grundsätze
3.5 Behandeln das Wiegen, Messen, Um- und Abfüllen, Stempeln, Bedrucken, Verpacken, Kühlen, Gefrieren, Tiefgefrieren, Auftauen, Lagern, Aufbewahren, Befördern sowie jede sonstige Tätigkeit, die nicht als Herstellen oder Inverkehrbringen anzusehen ist [3] [QUELLE: DIN 10503:2014-11, 3.1.21, modifiziert — Der Literaturhinweis wurde angepasst]
3.6 Inverkehrbringen das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst [1] Anmerkung 1 zum Begriff: Für Futtermittel, die zur oralen Tierfütterung von nicht der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren bestimmt sind, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und mit Lebensmittel verwechselbare Produkte gilt Artikel 3 Nr. 8 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 entsprechend [3] [QUELLE: DIN 10503:2014-11, 3.1.22, modifiziert — Der Literaturhinweis wurde angepasst]
3.7 Kontaminante jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Rückstand der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder in Folge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist. Der Begriff umfasst nicht Überreste von Insekten, Tierhaare und anderen Fremdbesatz [4] [QUELLE: DIN 10503:2014-11, 3.1.25, modifiziert — Der Literaturhinweis wurde angepasst]
3.8 Lebensmittelbedarfsgegenstand Materialien und Gegenstände, einschließlich aktiver und intelligenter Lebensmitttelkontaktmaterialien und -gegenstände, die als Fertigerzeugnis dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind und dazu bestimmt sind, oder vernünftigerweise vorhersehen lassen, dass sie bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder ihre Bestandteile an Lebensmittel abgeben [5], [3], [6]
Anmerkung 1 zum Begriff: Zu den Lebensmittelbedarfsgegenständen gehören zum Beispiel:
— Lebensmittelbereiche von Be- und Verarbeitungsmaschinen für Lebensmittel;
— Packmittel, die direkt mit dem Lebensmittel in Berührung kommen;
— Teile von Verkaufsgeräten und -möbeln, soweit sie bestimmungsgemäß mit den Lebensmitteln in Berührung kommen;
— sowie Ess-, Trink- und Kochgeschirr.
Anmerkung 2 zum Begriff: Zu den Packmitteln im Sinne dieser Definition gehören z. B. nicht Überzugs- und Beschichtungsmaterialien, wie Materialien zum Überziehen von Käserinden, Fleisch- und Wurstwaren oder Obst, die mit dem Lebensmittel ein Ganzes bilden und mit diesem verzehrt werden können.
Anmerkung 3 zum Begriff: Aktive Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände sind derart beschaffen, dass sie gezielt „aktive“ Bestandteile enthalten, die auf das Lebensmittel übergehen oder ihm bestimmte Bestandteile entziehen sollen. Sie sollten von Materialien und Gegenständen unterschieden werden, die üblicherweise dazu verwendet werden, im Verlauf des Herstellungsprozesses ihre natürlichen Bestandteile an bestimmte Arten von Lebensmitteln abzugeben, z. B. Holzfässer. Anmerkung 4 zum Begriff: Im derzeitigen Sprachgebrauch wird teilweise auch der Begriff „Lebensmittelkontakt- material“ verwendet.

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