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DIN 2340:2020 – Kurzformen für Benennungen und Namen

Din Standards 11-01
DIN 2340:2020 – Kurzformen für Benennungen und Namen

DIN 2340:2020 – Kurzformen für Benennungen und Namen
1 Anwendungsbereich Dieses Dokument legt allgemeine Grundsätze für die Bildung von Kurzformen von Benennungen und Namen im Deutschen fest. Dieses Dokument gilt für Fachsprachen, ist jedoch auch im Bereich der Gemeinsprache anwend- bar.
2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente werden im Text in solcher Weise in Bezug genommen, dass einige Teile davon oder ihr gesamter Inhalt Anforderungen des vorliegenden Dokuments darstellen. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
DIN 2330, Begriffe und Benennungen — Allgemeine Grundsätze
DIN 2342:2011, Begriffe der Terminologielehre
3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 2342 und die folgenden Begriffe.
DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit:
— DIN-TERMinologieportal: verfügbar unter https://www.din.de/go/din-term
— DKE-IEV: verfügbar unter http://www.dke.de/DKE-IEV
3.1 Langform Vollform ungekürzte Fassung einer Benennung oder eines Namens Anmerkung1 zum Begriff: Sowohl Benennungen als auch Namen können aus einem oder mehreren Wörtern bestehen. [QUELLE: DIN 2342:2011, 5.1.3.3, modifiziert– „Darstellung“ wurde durch „Fassung“ ersetzt und Anmerkung1 zum Begriff hinzugefügt]
3.2 Kurzform gekürzte Fassung einer Benennung oder eines Namens Anmerkung1 zum Begriff: AnhangA enthält eine graphische Übersicht über die Arten von Kurzformen. [QUELLE: DIN 2342:2011, 5.1.3.4, modifiziert– „Darstellung“ wurde durch „Fassung“ ersetzt und Anmerkung1 zum Begriff hinzugefügt]
3.2.1 Abkürzung Kurzform (3.2), deren Verwendung sich auf die Schriftsprache beschränkt und die in der gesprochenen Sprache als Langform verwendet wird
3.2.1.1 Abbrechkürzung Abkürzung(3.2.1),
die mit den Anfangsbuchstaben der Langform (3.1) identisch ist und aus mindestens zwei Buchstaben besteht BEISPIEL Kap. (Kapitel); Anm. (Anmerkung); Nachl.-Verw. (Nachlassverwalter); Reg.-Dir. (Regierungsdirektor)
Anmerkung1 zum Begriff: In der Regel werden Abbrechkürzungen mit einem Punkt abgeschlossen.
3.2.1.2 Initialkürzung Abkürzung(3.2.1),
die aus dem Anfangsbuchstaben der Langform(3.1) bzw.
aus den Anfangsbuchstaben ihrer Teile besteht BEISPIEL A (Ampere); s. (siehe), f. a. F. (frei ab Fabrik); z. B. (zum Beispiel) Anmerkung1 zum Begriff: Initialkürzungen werden oft mit einem Punkt abgeschlossen; insbesondere bei Einheiten entfällt jedoch der Punkt.
3.2.1.3 Klammerkürzung Abkürzung(3.2.1), die aus dem Anfangsbuchstaben und mindestens einem weiteren Buchstaben der Lang- form (3.1) gebildet ist, wobei mindestens ein Buchstabe übersprungen wird BEISPIEL Bd. (Band); Ldg. (Landung); Dr. (Doktor); Whg. (Wohnung) Anmerkung1 zum Begriff: In der Regel werden Klammerkürzungen mit einem Punkt abgeschlossen.
3.2.1.4 Ersatzkürzung Abkürzung(3.2.1),
in der ein Teil oder mehrere Teile der Langform (3.1) durch Ziffern oder Sonderzeichen ersetzt werden BEISPIEL 2-Leiter-Schaltung (Zwei-Leiter-Schaltung); €-Kurs (Euro-Kurs); £-Note (Pfund-Note); Hongkong-$ (Hongkong-Dollar), 2-Ω-Widerstand/2Ω-Widerstand (Zwei-Ohm-Widerstand)
3.2.2. Kurzwort Kurzform(3.2),
die entweder aus dem Anfang, dem Ende, Anfang und Ende, der Mitte oder Silben der Lang- form (3.1) gebildet und so gesprochen wird, wie sie geschrieben wird Anmerkung1 zum Begriff: Kurzwörter werden in der Regel nicht mit einem Punkt abgeschlossen.

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