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DIN 67528:2018 – Beleuchtung von öffentlichen Parkbauten und öffentlichen Parkplätzen

Din Standards 11-04
DIN 67528:2018 – Beleuchtung von öffentlichen Parkbauten und öffentlichen Parkplätzen

DIN 67528:2018 – Beleuchtung von öffentlichen Parkbauten und öffentlichen Parkplätzen
5.2 Beleuchtungsstärke
5.2.1 Wartungswerte der mittleren Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeiten Die Wartungswerte für die mittleren Beleuchtungsstärken und die Gleichmäßigkeiten in Parkbauten sind in Tabelle 1 aufgeführt. Die Wartungswerte für die mittleren Beleuchtungsstärken und die Gleichmäßigkeiten für Parkplätze und frei bewitterte Parkdecks werden nach der Normenreihe DIN EN 13201 festgelegt.
5.2.2 Wartungsfaktor Die Beleuchtungsanlage sollte mit einem alle Einflüsse berücksichtigenden Wartungsfaktor geplant werden, der für die vorgesehene Beleuchtung, die Umgebung und den festgelegten Wartungsplan errechnet wurde.
Der Mindestwert der mittleren Beleuchtungsstärke ist für die zu betrachtende Sehaufgabe jeweils als Wartungswert der Beleuchtungsstärke angegeben. Der Wartungsfaktor hängt von den Wartungsmerkmalen der Leuchtmittel und des Vorschaltgerätes, der Leuchte, der Umgebung und vom Wartungsprogramm ab. Das Beleuchtungssystem sollte mit dem gesamten Wartungsfaktor für die ausgewählte(n) Leuchtmittel, Leuchte(n), Oberflächenreflexionsgrade, Umgebung und dem festgelegten Wartungsplan geplant und ausgeführt werden. Der Planer muss
a) den Wartungsfaktor angeben und alle Annahmen aufführen, die bei der Bestimmung des Wertes gemacht wurden,
b) die Beleuchtungsanlage entsprechend der Einsatzumgebung festlegen und
c) einen umfassenden Wartungsplan mit folgendem Inhalt erstellen: Häufigkeit des Leuchtmittelwechsels, die Reinigungsintervalle von Leuchten und Raum sowie die Reinigungsmethoden. Die Wahl des Wartungsfaktors hat einen großen Einfluss auf die Energieeffizienz. Anleitungen zum Ermitteln des Wartungsfaktors für die künstliche Beleuchtung können CIE 97 und CIE 154 entnommen werden.
5.3 Bewertungsfeld Zur Berechnung und Messung der Beleuchtungsstärke und zur Bestimmung der Gleichmäßigkeit muss ein Bewertungsfeld festgelegt werden. Die Bewertungsfelder in der Fahrgasse und der Abstellfläche sind definiert. Die Lage und Größe der Bewertungsfelder in den Ein- und Ausfahrtzonen und aller weiteren Bereiche ist so zu wählen, dass sie sich eindeutig beschreiben lassen und ihre Beleuchtung für gleichartige Bereiche repräsentativ sind. Die Bewertung der vertikalen Beleuchtungsstärken in der Abstellfläche erfolgt auf einer vertikalen Referenzfläche über alle Abstellflächen. Diese befindet sich 1,5 m vom Rand der Fahrgasse entfernt und umfasst Berechnungspunkte in 0,8 m, 1,2 m und 1,6 m Höhe mit einem Rasterpunktabstand von 0,4 m in Längsrichtung, siehe Bild 1.
Der Mittelwert muss mindestens dem in Tabelle 1 spezifizierten Wert entsprechen. Die Bewertung der zylindrischen Beleuchtungsstärken in der Fahrgasse erfolgt auf einer horizontalen Referenzfläche über die gesamte Fahrgasse in einer Höhe von 1,2 m. Der Mittelwert muss mindestens dem in Tabelle 1 spezifizierten Wert entsprechen.
5.4 Blendungsbegrenzung
Blendung tritt auf, wenn Leuchten mit hoher Leuchtdichte vom Betrachter bei Blickrichtung horizontal oder nach unten geneigt als störend empfunden werden. Helle Oberflächen verringern die Blendwirkung. Blendung kann zu Unsicherheit und Unbehagen durch die empfundene Störung (psychologische Blendung) führen.
Die Bewertung der psychologischen Blendung erfolgt durch das UGR-Verfahren (vereinheitlichte Blendungsbewertung; en: unified glare rating).

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