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DIN 8165:2018 – Förderketten mit Vollbolzen und Anbauteilen – Bauart FV

Din Standards 11-02
DIN 8165:2018 – Förderketten mit Vollbolzen und Anbauteilen – Bauart FV

DIN 8165:2018 – Förderketten mit Vollbolzen und Anbauteilen – Bauart FV
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für Förderketten mit Vollbolzen (FV) sowie Anbauteilen. Weiterhin sind Traglaschen beschrieben, die in diesen Ketten Verwendung finden können.
2 Symbole, Benennungen und Einheiten
Symbole und Benennungen sind den Bildern zu entnehmen.
Als Einheit gilt mm, falls nicht anders definiert.
3 Ketten
3.1 Nomenklatur
Die Nomenklatur der Ketten und ihrer Anbauteile ist in Bild 1 beschrieben.
3.2 Maße
Die Maße von Förderketten müssen denen aus Tabelle 1 und den Angaben aus Bild 2 entsprechen. Sowohl Mindestmaße wie Höchstmaße sind vorgeschrieben, um die Austauschbarkeit von Gliedern verschiedener Hersteller sicherzustellen. Sie beschreiben jedoch lediglich die Vorgaben für die Austauschbarkeit, sind aber keine zwingenden Toleranzvorgaben für Hersteller.
Von der bildlichen Darstellung darf abgewichen werden, ohne die Funktion einzuschränken.
3.3 B ruchkraftuntersuchung Das zu prüfende Kettenstück muss eine minimale Länge von 3 Teilungen haben. Die Enden müssen an der Prüfmaschine mit einem Bolzen durch die Laschen oder die Buchsen montiert sein. Die Laschen müssen so gelagert sein, dass sie in der Vorrichtung frei beweglich und kardanisch befestigt sind. Das tatsächliche Prüfverfahren kann nach Wahl des Herstellers erfolgen. Versuche, bei denen ein Bauteil der Vorrichtung reißt, gelten als ungültig.
3.4 Längengenauigkeit
3.4.1 Allgemeines Wenn die Ketten nach den Anforderungen von 3.4.2, 3.4.3 und 3.4.4 hergestellt wurden, darf die endgültige Längenabweichung max. +0,25 % der Nennlänge betragen. ANMERKUNG Bei Bedarf kann nach Absprache mit dem Hersteller enger toleriert werden.
3.4.2 Standard-Messlänge Die Länge, unter der eine Kette gemessen wird, sollte etwa 3 000 mm betragen (gerundet auf eine glatte Gliederzahl) und mit einem Innenglied an jeder Seite enden.
3.4.3 Auflage Die Kette muss im ungeschmierten Zustand sein und auf ihrer gesamten Länge unterstützt werden.
3.4.4 Messkraft Als Messkraft muss eine Kraft von 1/50 der erwarteten Bruchkraft aufgebracht werden.
3.5 Gekröpfte Glieder Um eine ungerade Anzahl an Teilungen für eine geschlossene Kette zu erzielen, können gekröpfte Glieder verbaut werden. Bei der Ausführung der Kröpfung muss Scharnierbarkeit sichergestellt sein. Bei der Verwendung von gekröpften Gliedern ist mit einer Reduzierung der Bruchkraft zu rechnen.
3.6 Kurzbezeichnung Die Kurzbezeichnungen der Ketten basieren auf den Kettennummern aus Tabelle 1 und Tabelle 2.
Die Kurzbezeichnung ist abgeleitet von der minimalen Bruchkraft (in kN) mit der Vorsilbe FV. Der Zusatz der Buchstaben B, F, P oder S beschreibt den Typ: Buchse, Bundlaufrolle, Laufrolle, bzw. Schonrolle. Der Zusatz einer weiteren Nummer gibt die Kettenteilung in mm an. BEISPIEL FV90-F-200 beschreibt eine Buchsenförderkette mit 90 kN Bruchkraft mit Bundlaufrolle und 200 mm Teilung.
3.7 Kennzeichnung Die Ketten müssen mit dem Hersteller- oder Markennamen und sollten mit der entsprechenden Kettennummer nach Tabelle 1 und Tabelle 2 gekennzeichnet werden.

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