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DIN EN 13976-2:2018 – Rettungssysteme – Inkubatortransport – Teil 2: Anforderungen an das Transportsystem; Deutsche Fassung EN 13976-2:2018

Din Standards 11-04
DIN EN 13976-2:2018 – Rettungssysteme – Inkubatortransport – Teil 2: Anforderungen an das Transportsystem; Deutsche Fassung EN 13976-2:2018

DIN EN 13976-2:2018 – Rettungssysteme – Inkubatortransport – Teil 2: Anforderungen an das Transportsystem; Deutsche Fassung EN 13976-2:2018
European Aviation Safety Agency (EASA) Certification Specifications CS-25, Large Aeroplanes 3)
European Aviation Safety Agency (EASA) Certification Specifications CS-27, Small Rotorcraft 3)
European Aviation Safety Agency (EASA) Certification Specifications CS-29, Large Rotorcraft 3)
RTCA DO 160G:2010, Radio Technical Commission for Aeronautics — Environmental conditions and test
procedures for airborne equipment 4)
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 13976-1:2018.
4 Allgemeine Anforderungen
4.1 Zusammenstellung des Systems
Die Anforderungen an Schnittstellen finden sich in EN 13976-1:2018 und grundlegende Anforderungen an Transportinkubatoren sind in EN 60601-2-20:2009 beschrieben.
Alle medizinischen Geräte, die Teil des Transportinkubatorsystems sind, müssen für die Anwendung bei Neugeborenen und Säuglingen sowie für den Transporteinsatz konstruiert sein. Der Transport sollte bei der Minimierung von manuellem Heben, Senken oder Tragen durch Personal erfolgen. Die gesamte Ausrüstung, die Teil des Systems ist, muss nach den für den Fahrzeugtyp geltenden Normen, in dem sie verwendet wird, geprüft werden. Ausrüstung, die Teil des Transportinkubatorsystems ist, muss durch den Hersteller für den vorgesehenen Einsatz in Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen zum Patiententransport ausgewiesen und nach der Norm gekennzeichnet sein.
ANMERKUNG Grundlegende Anforderungen für Rettungsdienstfahrzeuge und medizinische Geräte in diesen Fahrzeugen sind für Krankenkraftwagen in EN 1789:2007+A2:2014, für Luftfahrzeuge zum Patiententransport in EN 13718-1:2014 und EN 13718-2:2015 sowie für Krankentragen in der Reihe EN 1865 beschrieben.
4.2 Federung/Lärm/Komfort (Stoßdämpfung) Für Säuglinge sind während sämtlichen Transports Ohrenschützer zu verwenden. Der Lärm von zusätzlichen Ausrüstungen darf nach EN 60601-2-20:2009 60 dB(A) nicht übersteigen.
Schwingungen und Lärm können den allgemeinen Komfort und das Wohlergehen von Säuglingen beinträchtigen. Deshalb sollten die Schwingungen, denen sie ausgesetzt sind, so gering wie möglich sein. Der Transport sollte bei angemessener Fahrgeschwindigkeit erfolgen, um den Komfort des Säuglings sicherzustellen. Hohe Fahrgeschwindigkeiten sind selten erforderlich.
4.3 Temperaturbedingungen
4.3.1 Hinsichtlich der Regelung der Innentemperatur muss das Transportinkubatorsystem den einschlägigen Anforderungen nach EN 60601-2-20:2009 als Mindeststandard entsprechen.
4.3.2 Wenn das Transportinkubatorsystem bei extremen Temperaturen verwendet wird, müssen in den Begleitunterlagen zusätzliche Prüfdaten angegeben sein. Wo dies von Bedeutung ist, sollten diese Angaben über das Betriebsverhalten während einer 15-minütigen Exposition bis zu +40 °C und bis zu −30 °C enthalten. Die Wirkung der Abkühlung durch Wind sollte bei dazwischenliegenden Temperaturen berücksichtigt werden.
4.4 Eindringen von Flüssigkeiten Alle Ausrüstungen, die Bestandteil des Transportinkubatorsystems sind, müssen den Anforderungen nach EN 60529:1991 5) IPX3 entsprechen. Wenn eine Ausrüstung diese Norm mit einem zusätzlichen Zubehör oder Verfahren erfüllt, muss der Hersteller in den Begleitunterlagen darlegen, wie die Anforderungen dieser Norm erfüllt werden.
4.5 Vibrationen Alle Ausrüstungen, die Bestandteil des Transportinkubatorsystems sind, müssen EN 1789:2007+A2:2014 oder EN 13718-1:2014 entsprechen.
4.6 Mechanische Festigkeit Alle Ausrüstungen, die Bestandteil des Transportinkubatorsystems sind, müssen EN 60601-1:2006 6) entsprechen. Für Transportinkubatoren gilt EN 60601-2-20:2009. Für handgehaltene Ausrüstungen gilt EN 60601-1-12:2015.

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