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DIN 10541:2018 – Lebensmittelhygiene – Milchausgabeautomaten – Hygieneanforderungen

Din Standards 11-03
DIN 10541:2018 – Lebensmittelhygiene – Milchausgabeautomaten – Hygieneanforderungen

DIN 10541:2018 – Lebensmittelhygiene – Milchausgabeautomaten – Hygieneanforderungen
4.1.2 Konstruktion Die Milchausgabeautomaten müssen den grundlegenden Anforderungen an die Konstruktion nach DIN EN 1672-2 entsprechen. Insbesondere ist Folgendes zu beachten:
a) alle im Durchlaufbzw. Umlaufverfahren zu reinigenden Anlagenteile müssen so ausgeführt werden, dass sie mit geeigneten Mitteln zu reinigen und zu desinfizieren sind. Toträume sind zu vermeiden;
b) alle nicht im Durchlauf- bzw. Umlaufverfahren zu reinigenden Anlagenteile müssen für Reinigungs- und Desinfektionszwecke leicht zu demontieren sein;
c) Milchausgabeautomaten, die über eigenen Vorratsbehälter verfügen, müssen mit einem Rührwerk, das eine homogene Temperaturverteilung sicherstellt, ausgestattet sein;
d) der Milchausgabeautomat muss die Kühlhaltung der Milch entsprechend den in 4.3.2 genannten Temperaturen in allen produktführenden Anlagenteilen sicherstellen;
e) der Milchausgabeautomat muss so konstruiert sein, dass der Rückfluss von bereits aus dem Hoftank/Vorratsbehälter abgepumpter Milch in den Tank ausgeschlossen ist;
f) die Ausgabeöffnung muss durch eine selbstschließende Klappe gegen schädliche Umwelteinflüsse geschützt sein;
g) die Luft, die bei der Entleerung über Nachströmung und bei der Umluftkühlung mit dem Produkt in Berührung kommen kann, darf nicht verunreinigt sein. Erforderlichenfalls müsssen auswechselbare Luftfilter verwendet werden;
h) die aktuelle Lagertemperatur muss außen am Milchausgabeautomaten gut sichtbar angezeigt werden;
i) das Eindringen von Schädlingen muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden;
j) die Reinigbarkeit ist nach dem in Anhang B beschriebenen Verfahren zu prüfen;
k) die Milch im Vorratsbehälter muss vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sein (z. B. durch ein Schloss am Milchausgabeautomaten).
4.2 Anforderungen an den Betrieb
4.2.1 Allgemeines Die Abgabe von Milch über Milchausgabeautomaten ist zuvor der zuständigen Lebensmittelüberwachungs- behörde anzuzeigen. Der Aufstellungsort für den Milchausgabeautomaten ist so zu wählen, dass ein Schutz vor unbefugtem Zugriff und die Möglichkeit zur Überwachung (z. B. durch direkten Sichtkontakt oder Videoüberwachung) gegeben sind. Bei der Wahl des Standortes sind zudem die Anforderungen der LMHV [3] und der Tier-LMHV [1] zu beachten. Milch muss über Milchausgabeautomaten so gelagert und ausgegeben werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung, z. B. durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe, Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche und tierische Ausscheidungen sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungs-, Desinfektions-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ausgesetzt ist. Falls die Aufstellung des Milchausgabeautomaten nicht in einer vor Witterungs- und sonstigen äußeren Einflüssen geschützten Umgebung erfolgt, empfiehlt sich eine vollständige Einhausung des Milchausgabeautomaten.
Betreiber von Milchausgabeautomaten haben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht einen Maßnahmenplan für einen Havariefall (z. B. Überschreitung der Lagertemperatur, mikrobielle Verunreinigung der Milch) aufzustellen und einzuhalten.
Bei der Abgabe von Rohmilch muss an der Abgabestelle gut sichtbar und lesbar der Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ angebracht sein. Alles, was VerbraucherInnen zum Verzehr nicht-erhitzter Rohmilch verleiten könnte (z. B. das Bereitstellen von Trinkbechern, Trinkhalmen oder Flaschen mit Pulvern zur Herstellung von Milchmischgetränken sowie entsprechende Werbeaussagen), ist zu unterlassen.

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