DIN 10750-1:2018 – Untersuchung von Honig – Bestimmung der Diastase-Aktivität – Teil? 1: Verfahren nach Schade
DIN 10750-1:2018 – Untersuchung von Honig – Bestimmung der Diastase-Aktivität – Teil? 1: Verfahren nach Schade
8.1.3 Wabenhonig
Falls die Waben noch geschlossen sind, werden sie zunächst entdeckelt. Mit Hilfe eines Siebes nach 5.1 wird der Honig ohne Erwärmung vollständig von den Waben getrennt.
8.2 Herstellung der Probenlösung Es werden 10,0 g Honig in ein Becherglas eingewogen und ohne Erwärmung in etwa 20 ml Wasser, dem 5 ml Natriumacetat-Pufferlösung zugegeben wurden, vollständig gelöst. Die Lösung wird danach quantitativ in einen 3 ml Natriumchlorid-Lösung ( ρ = 2,9 g/(100 ml)) enthaltenden 50-ml-Messkolben übergeführt und mit Wasser zur Marke aufgefüllt (Probenlösung).
Es ist zu beachten, dass die Zumischung von Natriumchlorid-Lösung erst nach Lösung des Honigs in Natriumacetat-Pufferlösung erfolgen darf, weil die Diastase-Aktivität in Gegenwart von NaCl bei pH-Werten unter 4,0 sehr schnell abnimmt. ANMERKUNG Die Probenlösung ist nur wenige Stunden unverändert haltbar. Es empfiehlt sich daher, die Probenlö- sung immer unmittelbar vor Durchführung der Bestimmung anzusetzen.
8.3 Kalibrierung der Reaktionsmischung (Blauwert-Einstellung) Für die Kalibrierung der Reaktionsmischung wird geprüft, welche Wassermenge hinzugefügt werden muss, um die optische Dichte (Extinktion, E) der Iod-Stärke-Lösung auf eine Extinktion im Bereich von 0,745 bis 0,770 einzustellen. Je nach Hersteller und Charge können die Stärken unterschiedlich sein. Die notwendige Wassermenge zum Erreichen der Extinktion im Bereich von 0,745 bis 0,770 kann zwischen 10 ml und 25 ml liegen.
In acht ge- eignete Glasgefäße (Reagenzgläser) werden jeweils in einer aufsteigenden ganzzahligen arithmetischen Reihe Wasser (z. B. 14 ml, 15 ml, 16 ml, 17 ml, 18 ml, 19 ml, 20 ml, 21 ml) und je 5 ml verdünnte Iod-Lösung gegeben. Beginnend mit dem ersten Gefäß werden 0,5 ml eines Gemisches aus 10 ml Wasser und 5 ml Stärke-Lösung hinzugegeben, gut durchgeschüttelt und sofort die Extinktion in einer 1-cm-Küvette bei 660 nm gegen Wasser gemessen. Nacheinander wird mit den anderen Gefäßen in gleicher Weise verfahren, bis eine optische Dichte von E = 0,770 bis E = 0,745 erhalten wird.
Die so ermittelte Wassermenge ist die Standardverdünnung für alle mit der Stärke-Lösung durchgeführten Bestimmungen.
ANMERKUNG Die Zeit zwischen Zugabe der verdünnten Stärke-Lösung und der Bestimmung der optischen Dichte sollte wegen der zeitlichen Abhängigkeit der Farbintensität sowohl bei der Kalibrierung als auch der Bestimmung der Diastase-Aktivität möglichst konstant sein.
8.4 Bestimmung Es werden 10 ml der Probenlösung in den Hauptarm und 5 ml Stärke-Lösung in den Seitenarm des Reak- tionsgefäßes pipettiert. Das Reaktionsgefäß wird so in das auf (40 ± 0,2) °C temperierte Wasserbad gestellt, dass eine gleichmäßige Erwärmung beider Lösungen sichergestellt, eine vorzeitige Vermischung jedoch ausgeschlossen ist. Nach 15 min Erwärmung wird das Reaktionsgefäß kurzzeitig aus dem Wasserbad entnommen und die im Seitenarm des Reaktionsgefäßes befindliche Stärke-Lösung durch vierbis fünfmaliges Kippen des Reaktionsgefäßes und anschließendes kräftiges Schütteln mit der Probenlösung gemischt.
Anschließend wird das Reaktionsgefäß sofort wieder in das Wasserbad zurückgestellt. Mit Beginn des Mischvorganges wird gleichzeitig die Stoppuhr in Gang gesetzt (Reaktionszeit t = 0 min). In periodischen Zeitabständen (erstmals nach 5 min) werden jeweils 0,5 ml der Reaktionsmischung aus dem Reaktionsgefäß entnommen und zwecks Stoppen der Reaktion schnell zu jeweils 5 ml verdünnter Iod-Lösung gegeben.
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