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DIN 19428:2018 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Seilklemmen und Bandklemmen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

Din Standards 11-03
DIN 19428:2018 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Seilklemmen und Bandklemmen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

DIN 19428:2018 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Seilklemmen und Bandklemmen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
5.2.3 Vorbehandlung mit starker Kälte Ist nach den Angaben des Herstellers eine Benutzung bei einer Temperatur unterhalb −4 °C zulässig, wird die Klemme an das Verbindungsmittel/die bewegliche Führung angefügt und nach
5.2.1 vorbehandelt. Danach wird das Prüfmuster für eine Dauer von mindestens 2 h bei der niedrigsten vom Hersteller angegebenen Temperatur, die höchstens (−30 ± 2) °C betragen darf, in einer Kühlkammer untergebracht.
5.3 Überprüfungen der allgemeinen Anforderungen und Konstruktion 5.3.1 Unter Bezug auf geeignete Unterlagen sowie durch Sichtprüfung, durch Messen und/oder Prüfung durch Befühlen des Prüfmusters ist zu prüfen, dass die Anforderungen nach 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.4 erfüllt sind.
5.3.2 Der Mindestdurchmesser der Öffnung des Befestigungspunktes ist mit einem Bolzen mit einem Durchmesser von (15 0 +0,1 ) mm zu prüfen. 5.3.3 Für jede vorgesehene Konstruktion des Verbindungsmittels und/oder beweglichen Führung wird bei geschlossener Sperre der Klemme geprüft, dass das Verbindungsmittel oder die bewegliche Führung nicht herausgenommen werden kann.
5.4 Funktion
5.4.1 Prüfmittel Für die Prüfung wird ein Verbindungsmittel/eine bewegliche Führung mit einer Länge von mindestens 3 m verwendet, gegebenenfalls ausgestattet mit geeigneten Endverbindungen.
5.4.2 Prüfverfahren
5.4.2.1 Das Verbindungsmittel/die bewegliche Führung und die Klemme werden nach 5.2.1 vorbehandelt.
5.4.2.2 Innerhalb von 90 s nach der Vorbehandlung wird das Verbindungsmittel/die bewegliche Führung mit dem oberen Ende an einem Anschlagpunkt der Prüfeinrichtung befestigt und am anderen Ende mit der Prüfmasse belastet, die der maximalen Nennlast entspricht, mindestens jedoch mit 100 kg. Die Klemme wird (2 0 +0,1 ) m oberhalb der Prüfmasse an dem Verbindungsmittel/der beweglichen Führung angebracht, mit einer Hub- und Senkvorrichtung, die in einem horizontalen Abstand von maximal 300 mm angeordnet ist, verbunden und (1 0 +0,1 ) m abgelassen (Bild 2a). Anschließend ist die Prüfmasse mit der Klemme und der Hubvorrichtung um (1 0 +0,1 ) m anzuheben. Danach muss die Klemme die Prüfmasse (60 0 +10 ) s in der angehobenen Position halten (Bild 2b). Nach der Haltezeit ist die Prüfmasse mittels Klemme und der Senkvorrichtung so abzusenken, bis das Verbindungsmittel/die bewegliche Führung durch das Gewicht der Prüfmasse gespannt sind. Danach ist das Anheben und Halten der Prüfmasse mit der Klemme und der Hub- und Senkvorrichtung zu wiederholen.
5.4.2.3 Die Prüfung nach 5.4.2.2 ist mit der Vorbehandlung nach 5.2.2 und optional nach 5.2.3 durchzuführen.
5.5 Prüfungen der statischen Belastbarkeit
5.5.1 Klemme einschließlich Verbindungsmittel/bewegliche
Führung Die Klemme wird zusammen mit dem vom Hersteller vorgesehenen Verbindungsmittel oder der beweglichen Führung in die Prüfmaschine eingespannt. Die Einspannlänge sollte zwischen 1 m und 1,5 m liegen. Es wird eine Markierung so auf dem Verbindungsmittel/der beweglichen Führung angebracht, dass ein Durchrutschen der Klemme gemessen werden kann.
Es wird eine Kraft von 9 kN aufgebracht und für die Dauer von (3 0 +0,25 ) min gehalten. Danach wird die Kraft auf 1 kN reduziert und anschließend das Durchrutschen des Verbindungsmittels/der beweglichen Führung gemessen.

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