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DIN 19639:2018 – Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben

Din Standards 11-03
DIN 19639:2018 – Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben

DIN 19639:2018 – Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben
Bei allen Bodenarbeiten ist darauf zu achten, dass die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen vor deren Beseitigung geht (Vermeidungsgrundsatz). Es sind die Vorgaben des Bodenschutzkonzeptes sowie der Genehmigung zu beachten. Ergibt sich bei der Bauausführung die Notwendigkeit von Abweichungen, dann bedürfen diese der Abstimmung mit dem Vorhabenträger und ggf. weiterer Beteiligter.
5 Datengrundlagen
5.1 Mindestdatensatz In der Planungsphase ist bei der Erstellung des Bodenschutzkonzeptes die Erfassung und Bewertung des bodenkundlichen Ausgangszustandes notwendig. Er dient der Beurteilung der vom Projekt betroffenen Böden hinsichtlich ihrer Qualität und Empfindlichkeiten. Auf dieser Grundlage erfolgt die Festlegung projektspezifischer Schutzmaßnahmen und der Erstellung der Massenbilanz. Im Regelfall sollte der boden- kundliche Ausgangszustand bis zur Eingriffstiefe bzw. bis 2 m Tiefe erhoben werden.
Je nach Bauvorhaben kann davon begründet abgewichen werden. Der Boden ist in der Planungs- und Genehmigungsphase zu bewerten. Um Böden erfassen, bewerten und geeignete Maßnahmen ableiten zu können, sind möglichst großmaß- stäbige Bodenkarten und/oder aktuelle, ergänzende Kartierungen zu verwenden. In Abhängigkeit von der zu erwartenden Bodenheterogenität sind bei Kartierungen die folgenden Sondierabstände zu wählen:
Flächenbaustellen: mindestens 1 Bohrung je 2 000 m 2 bis 4 000 m 2 ;
Linienbaustellen: mindestens 1 Bohrung je 50 m bis 200 m laufender Trasse.
Bei schwierigen Bodenverhältnissen oder zur Eingrenzung von Unregelmäßigkeiten sind geringere Abstände oder eine größere Anzahl an Bohrungen, ggf. ergänzt durch Aufschlüsse, erforderlich. Dagegen kann bei sehr gleichförmigen Bodenverhältnissen ein größerer Abstand oder eine geringere Anzahl der Bohrungen oder Aufschlüsse gewählt werden. Solche Fälle sind im Bodenschutzkonzept zu begründen. Im Sinne eines Mindestdatensatzes sind folgende Parameter zu erfassen. Die Parameter werden je Horizont oder Schicht und soweit nicht anders angegeben im Feld nach DIN 4220 bestimmt:
Mächtigkeit Ober- und Unterboden;
Bodenart (Feinboden) (im Zweifelsfall mit Korngrößenverteilung inklusive Tonfraktion nach DIN ISO 11277 bzw. DIN 18123);
Grobbodenart und Grobbodenanteil;
Gehalt an organischer Substanz (Humusgehalt);
Carbonatgehalt mittels HCl-Test, soweit nach Vorerkundung mit Carbonat zu rechnen ist;
Einfluss von Grundwasser und Staunässe:
als Grundwasserstufe und
als Staunässestufe oder Vernässungsstufe.
In der Bauphase sind im Wesentlichen die aktuellen Empfindlichkeiten und Gefährdungen der Böden zu erfassen und zu bewerten (siehe 6.2.1). Dazu sind ergänzend zu den o. g. Bodeneigenschaften die aktuellen Verdichtungsempfindlichkeiten heranzuziehen (zur Methodik der Erfassung und Bewertung siehe 6.1.4.3) sowie vorhabenbezogen die Erosionsempfindlichkeiten (siehe 6.1.4.4)
5.2 Vorhabenbezogen relevante Datengrundlagen
In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelfalls ist zu prüfen, ob zusätzlich zum Mindestdatensatz folgende Bodeneigenschaften vorhabenbezogen erhoben werden müssen:
Packungsdichte nach DIN 19682-10 in Bodenschürfen bzw. Profilgruben oder Trockenrohdichte nach DIN EN ISO 11272;
Wasserdurchlässigkeit (im Feld mit Wasserinfiltrationsrate nach DIN EN 12616);
Bodenreaktion und Nährstoffvorrat, soweit die Baumaßnahme sie beeinflussen wird;

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