DIN 32989:2021 – Barrierefreie Gestaltung– Informationsgehalt, Gestaltung und Darstellungsmethoden von taktilen Karten
DIN 32989:2021 – Barrierefreie Gestaltung– Informationsgehalt, Gestaltung und Darstellungsmethoden von taktilen Karten
4.2.2 Bei der Auswahl der auf der Karte darzustellenden Informationen muss den Inhalten, die der sicheren und problemlosen Bewegung von blinden und sehbehinderten Menschen dienen, Priorität eingeräumt werden.
4.2.3 Vorrangig ist die taktile Lesbarkeit zu berücksichtigen. Die taktile Lesbarkeit der tastbaren Informationen in Karten wird durch mehrere Faktoren beeinflusst, die in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit berücksichtigt werden müssen; diese Abhängigkeit wiederum wirkt sich weitgehend auf die Auswahl, Maße und Form der taktilen Darstellungen und Tastmarken aus. Es empfiehlt sich bezüglich der taktilen und visuellen Lesbarkeit die örtliche Blinden- und Sehbehinderten-Selbsthilfe mit einzubeziehen. Wenn eine visuelle Karte mit den gleichen Informationen wie eine taktile Karte verfügbar ist, muss bei bei- den Karten die gegenseitige Übereinstimmung der Hauptinformation aufrechterhalten werden, auch wenn die Menge an Informationen unterschiedlich sein kann.
4.2.4 Alle Arten von Tastmarken (ob taktile Darstellungen oder Beschriftungen), die auf einer taktilen Karte enthalten sind, müssen leicht identifizierbar und in der Legende oder durch Beschriftung in dem entsprechen- den Bereich der Karte erklärt werden.
4.2.5 Piktogramme, die häufig für sehende Menschen in technischen Zeichnungen oder Beschilderungen zur Wegeführung eingesetzt werden, müssen vermieden werden, weil sie zu kompliziert und zu fein strukturiert sind, um durch den Tastsinn erfasst werden zu können.
4.2.6 Gedruckte Schriftzeichen dürfen zusammen mit taktilen Darstellungen auf einer taktilen Karte ver- wendet werden.
4.2.7 Anstelle der Beschriftung können elektronische Marken verwendet werden, über die Informationen zu bestimmten Orten auf der Karte akustisch ausgegeben werden.
4.2.8 Das Herstellungsdatum und die Kontaktinformationen (Hersteller/Verantwortlicher des Ortes) soll- ten angezeigt werden. Dabei muss mindestens das Herstellungsjahr in Blindenschrift dargestellt werden.
5 Gestaltung von taktilen Karten
5.1 Maße Die Maße einer taktilen Karte müssen – im Verhältnis zur Größe des Standorts oder der auf der Karte abgebil- deten Fläche – der Menge an Informationen entsprechen, die erforderlich sind, um den mit der taktilen Karte beabsichtigten Zweck zu erreichen. Zu der Dimensionierung der Tastmarken siehe AnhangA. Die Maße einer installierten taktilen Karte sollten im Fall von Pultinstallationen (siehe Bild1) einen Greifab- stand von 650 mm (nach DIN 32986) nicht überschreiten. Bei großen Modellen mit Tischinstallation sollte der Greifabstand bezogen auf die jeweilige Zutrittskante eben- falls max. 650 mm betragen. Bei Wandinstallationen (siehe Bild2) sollte sich der Lesebereich in eine Höhe zwi- schen 1 200 mm und 1 600 mm befinden. Wenn eine taktile Karte im Broschüren-Format erstellt wird, sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass das taktile Lesen nicht durch die Falze erschwert wird.
5.2 Standort von installierten taktilen Karten Eine vertikal an der Wand installierte taktile Karte ist aufgrund der Handhaltung beim Lesen wenig geeignet. Die Mittellinie sollte sich vorzugsweise 1 400 mm oberhalb der Fußbodenebene befinden. An Wänden instal- lierten Karten dürfen maximal 20 cm in den Raum hineinragen. Diese Maßangaben gelten nicht für Karten, die horizontal zum Boden aufgestellt sind, oder in einem Winkel, der annähernd einer horizontalen Installation entspricht (siehe Bild1). In beiden Fällen muss ein Standort gewählt werden, an dem die taktile Lesbarkeit nicht eingeschränkt ist.
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