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DIN 45680:2020 – Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen

Din Standards 11-01
DIN 45680:2020 – Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen

DIN 45680:2020 – Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen
5.4 Messdauer Die Messdauer richtet sich nach der Einwirkdauer und der Zeitstruktur des Geräusches am Messort und muss repräsentativ für die Art des Geräusches sein. Sie kann sich aus einzelnen, voneinander getrennten Zeitab- schnitten zusammensetzen. Bei periodischen Vorgängen muss sich die Messdauer über mindestens drei typi- sche Geräuschzyklen erstrecken. Bei Vorgängen mit kurzer Dauer müssen die Messdaten für mindestens drei repräsentative Einzelereignisse bestimmt werden. Anhaltspunkte gibt auch die VDI 3723 Blatt1 [10]. In der Regel lässt sich aus der Art des Geräusches auf dessen Zeitstruktur (konstant, regelmäßig/unregelmäßig variie- rend, regelmäßig/unregelmäßig pausierend etc.) schließen oder die Betroffenen können Hinweise dazu geben. Die Messdauer ist so anzulegen, dass der Verlauf innerhalb der Beurteilungszeit vollkommen erfasst ist. Bei Vorkenntnis kann diese wesentlich kürzer sein als die Beurteilungszeit und sich darauf beschränken, die Mes- sung in ein oder mehreren repräsentativen Zeitabschnitten unter Protokollierung der Einwirkdauer durchzu- führen. Sollte kein Vorwissen vorhanden sein, so ist gegebenenfalls auch eine Messung über einen mindestens die Beurteilungszeit umfassenden Zeitbereich durchzuführen.
Langzeitmessungen können durchgeführt werden, wenn überhaupt das Auftreten eines Geräusches ermittelt werden soll oder wenn die Quelle und für diese der Ort der höchsten Belastung im Raum bereits bekannt sind, und der genaue zeitliche Verlauf zu ermitteln ist. Eine Langzeitmessung kann zweckmäßig sein, wenn ein Geräusch zu ermitteln ist, dessen Auftreten nicht vorhergesagt werden kann. In diesen Fällen sollten Betrof- fene den Zeitpunkt des Auftretens des zu den Beschwerden führenden Geräusches dokumentieren, damit die- ses in den automatischen Aufzeichnungen identifiziert werden kann. Die Langzeitmessung ist so einzurichten, dass vom betreffenden Geräusch neben den Zeitverläufen der Terzpegel L pTerzZeq,1s (nT 0 ) und L pTerzZFmax,1s (nT 0 ) eine hinreichend lange Probe des Tonsignals aufgezeichnet wird. Der Mittelungspegel über den gesam- ten, gegebenenfalls störungsbereinigten Messzeitraum ergibt sich aus den Einzelwerten des Zeitverlaufes nach DIN 45641.
5.5 Fremdgeräusche Treten am Messort Fremdgeräusche auf und ist die Schallquelle identifiziert, so ist grundsätzlich nur dann zu messen, wenn erwartet werden kann, dass der äquivalente Dauerschallpegel des Fremdgeräusches in jedem für die Beurteilung relevanten Frequenzband um mindestens 6 dB unter dem des zu bewertenden tieffrequen- ten Geräusches liegt. Dies muss, soweit möglich, vor Beginn der Messung durch Ein- und Ausschalten der ent- sprechenden Schallquelle überprüft werden. Wird das Fremdgeräusch durch Pausen unterbrochen und ist in diesen Pausen das zu beurteilende Geräusch pegelbestimmend, kann in den Pausen gemessen werden.
5.6 Messdurchführung
5.6.1 Einschwingzeiten und Mittelungszeiten Messungen im Bereich von 1 Hz sind technisch möglich. Beschränkungen, Messunsicherheiten und Messbedin- gungen wie z. B. Einschwingzeiten für diesen Frequenzbereich sind anzugeben. Das Einschwingverhalten von einem Filter bei hoher Flankensteilheit kann mit einem deutlichen Überschwingen verbunden sein. Das kann sich unmittelbar auf das Erfassen eines Maximalwertes auswirken. Deshalb sind die ersten 5 s nach dem Start einer Messung im Weiteren nicht zu verwerten.
5.6.2 Betrachteter Frequenzbereich Die Messgrößen sind für die Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz zu ermitteln. Wenn geräuschbestimmende Anteile im Bereich unterhalb des Terzbandes mit der nominalen Mittenfrequenz 8 Hz erwartet werden können, ist der Messbereich bis 1 Hz (siehe C.6) zu erweitern.

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