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DIN 55473:2021 – Packhilfsmittel– Trockenmittelbeutel– Technische Lieferbedingungen

Din Standards 11-02
DIN 55473:2021 – Packhilfsmittel– Trockenmittelbeutel– Technische Lieferbedingungen

DIN 55473:2021 – Packhilfsmittel– Trockenmittelbeutel– Technische Lieferbedingungen
4.2.3 Volumen Das Volumen je Trockenmitteleinheit darf höchstens 45 cm 3 betragen. Die Prüfung erfolgt nach 5.3.2.
4.2.4 Masse Die Masse je Trockenmitteleinheit darf höchstens 39 g betragen. Die Prüfung erfolgt nach 5.3.2.
4.3 Trockenmittelbeutel
4.3.1 Hüllstoff Als Hüllstoff wird Gewebe, Papier, Faservlies oder ein anderes, ausreichend wasserdampfdurchlässiges Mate- rial von genügender Festigkeit verwendet, um die Anforderungen nach Abschnitt4 und Abschnitt5 zu erfüllen. Die Prüfung der Festigkeit der gefüllten Beutel erfolgt nach 5.4.2.
4.3.2 Ausführung Die Beutel werden unterschieden nach:
a) AusführungA: staubarm Es dürfen höchstens 10 mg Staub je Trockenmitteleinheit durch den Hüllstoff hindurchwandern. Die Prüfung erfolgt nach 5.4.1.
b) AusführungB: staubdicht Unabhängig von der Anzahl der Trockenmitteleinheiten im Beutel darf nach der Prüfung höchstens 1 mg Staub messbar sein. Die Prüfung erfolgt nach 5.4.1.
4.3.3 Anzahl der Trockenmitteleinheiten (TME) je Trockenmittelbeutel (TMB) Die Trockenmittelbeutel enthalten entweder (1/6, 1/3, 1/2, 1, 2, 4, 8, 16 oder 32) Trockenmitteleinheiten.
4.4 Bezeichnung Ein Trockenmittelbeutel mit 2 Trockenmitteleinheiten (2 E) in staubarmer Ausführung(A) wird wie folgt bezeichnet: Trockenmittel DIN 55473-2 E-A
5 Prüfung
5.1 Allgemeines Die Prüfungen müssen rasch ausgeführt werden, um den Einfluss von Luftfeuchte gering zu halten.
5.2 Trockenmittel
5.2.1 pH-Wert und elektrische Leitfähigkeit des wässrigen Auszuges 10 g loses Trockenmittel werden in 100 ml destilliertem Wasser 10 min unter Rückfluss gekocht, nach dem Abkühlen filtriert und die Prüfung bei (20 ± 2) °C im Filtrat durchgeführt.
5.2.2 Gehalt an wasserlöslichen Substanzen Das klare Filtrat der pH-Messung wird in einer bis zur Gewichtskonstanz gewogenen Abdampfschale einge- dampft. Nach einstündiger Trocknung bei 105 °C wird der Abdampfrückstand gravimetrisch bestimmt (Feh- lergrenze 5 mg).
5.2.3 Korngröße Für die Prüfung wird eine Siebmaschine verwendet, die kreisförmige Bewegungen in der Horizontalen mit (300 ± 10) min −1 und einer Amplitude von 15 mm oder vertikale Bewegungen mit einer Amplitude von 3 mm ausführt. Es werden je ein Drahtsiebboden mit der Maschenweite 6,3 mm und 0,25 mm nach DIN ISO 3310-1 und DIN ISO 3310-2 von etwa 200 mm Durchmesser verwendet sowie ein Deckel und ein Boden. 100 g Tro- ckenmittel werden auf das oberste Sieb gegeben und mindestens 3 min auf der Maschine gesiebt. Sofort nach dem Sieben wird der Rückstand auf jedem einzelnen Sieb und auf dem Boden auf 0,5 g gewogen und der Sieb- fraktionsanteil als Massenanteil in % ausgerechnet, wobei die Summe der nach dem Sieben ermittelten einzel- nen Trockenmittelmassen als Gesamtmasse eingesetzt wird.
5.3 Trockenmitteleinheit
5.3.1 Adsorptionsfähigkeit
5.3.1.1 Dynamisches Isothermenverfahren Das Bild1 zeigt die Anordnung einer Apparatur. Der Aufsatz für die Flaschen mit Sättigungslösung mit passenden Schliffstopfen trägt Einlassführung mit Blasenverteiler und Auslassrohr. Der Blasenverteiler sollte bei 1 l Lösung in der Flasche zwischen 75 mm und 25 mm unter der Flüssigkeitsoberfläche liegen. Jede der 6 Sättigungsflaschen ist mit 1 l Schwefelsäurelösung (H 2 SO 4 ) gleicher Konzentration nach Tabelle 2 zu füllen.
Das Gefäß zur Aufnahme sollte ein übliches Adsorptionsgefäß mit einem geeigneten Verschluss sein. Die Raum- temperatur ist auf (23 ± 2) °C zu halten.
Eine Adsorptionsfalle mit mindestens 500 cm 3 Trockenmittel sollte den Sättigungsflaschen vorgeschaltet wer- den, um Verunreinigungen der einströmenden Luft zu adsorbieren.

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