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DIN 7334:2020 – Gartengeräte – Handbetätigte Gartenscheren mit einer maximalen Länge von 100 cm – Sicherheit

Din Standards 11-01
DIN 7334:2020 – Gartengeräte – Handbetätigte Gartenscheren mit einer maximalen Länge von 100 cm – Sicherheit

DIN 7334:2020 – Gartengeräte – Handbetätigte Gartenscheren mit einer maximalen Länge von 100 cm – Sicherheit
1 Anwendungsbereich
Dieses Dokument ist anzuwenden für handbetätigte Scheren mit einer maximalen Länge von 100 cm zum Schneiden von Zweigen, Hecken oder dickeren Gehölzen. Es legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen für die Gestaltung und Konstruktion fest. Dieses Dokument gilt nicht für Grasscheren, Feinschnittscheren, Buchsbaumscheren und Baumscheren mit verlängerter Reichweite.
2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente werden im Text in solcher Weise in Bezug genommen, dass einige Teile davon oder ihr gesamter Inhalt Anforderungen des vorliegenden Dokuments darstellen. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe.
Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
DIN EN ISO 6508 (alle Teile), Metallische Werkstoffe — Härteprüfung nach Rockwell 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.
DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit:
— DIN-TERMinologieportal: verfügbar unter https://www.din.de/go/din-term
— DKE-IEV: verfügbar unter http://www.dke.de/DKE-IEV
3.1
doppelschneidige Schere
Schere mit zwei schneidenden Klingen
Anmerkung 1 zum Begriff: Für ein Beispiel siehe Bild 1.
3.2
gegenschneidige Schere
Schere mit Messer und Untermesser als Gegenschneide
Anmerkung 1 zum Begriff: Für ein Beispiel siehe Bild 2.
4 Werkstoffe
Bei doppelschneidigen Scheren muss die Härte der Schneiden min. 50 HRC, gemessen nach DIN EN ISO 6508,betragen.
Bei gegenschneidigen Scheren muss die Schneide min. 50 HRC und die Gegenschneide min. 30 HRC aufweisen.
Bei Ambossscheren muss die Härte der Schneide min. 50 HRC betragen, und die Oberflächenhärte des Ambosses darf max. 30 HRC betragen.
5 Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen
5.1 Anforderungen an die Konstruktion
5.1.1 Allgemeines
Es dürfen keine scharfen Ecken und Kanten oder Grate vorhanden sein.
Alle Teile müssen gegen Selbstlockern gesichert sein.
Die Schere muss sich ohne die Funktion beeinträchtigendes Seitenspiel gängig öffnen und schließen lassen.
5.1.2 Griffe
Griffe oder Hebel müssen griffsicher ausgebildet sein.
Es muss ein ausreichend weiter Griffabstand in geschlossenem Zustand gewährleistet sein, um Verletzungen zu vermeiden.
Bei Zweihand-Scheren muss, auch unter Belastung, der Abstand min. 40 mm betragen.
5.1.3 Verriegelung
Zwangsöffnende Scheren müssen in geschlossenem Zustand verriegelbar sein.
5.2 Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften
5.2.1 Einhand-Scheren
Aufgesetzte Griffe und Griffhülsen müssen griff- und verdrehsicher sein. Die Abzugskraft jedes einzelnen Griffs muss min. 250 N betragen.
5.2.2 Zweihand-Scheren
Aufgesetzte Griffe und Griffhülsen müssen rutschhemmend und verdrehsicher sein. Die Abzugskraft jedes einzelnen Griffs muss min. 700 N betragen.
Das Gesamtsystem der beiden Arme (z. B. Klinge-Schenkel-Teleskopmechanismus-Griffhülse) muss so konstruiert sein, dass eine Mindestzugkraft von 700 N aufgenommen werden kann, siehe Bild 4.

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