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DIN 18036:2017 – Eissportanlagen – Anlagen für den Eissport mit Kunsteisflächen – Grundlagen für Planung und Bau

Din Standards 11-05
DIN 18036:2017 – Eissportanlagen – Anlagen für den Eissport mit Kunsteisflächen – Grundlagen für Planung und Bau

DIN 18036:2017 – Eissportanlagen – Anlagen für den Eissport mit Kunsteisflächen – Grundlagen für Planung und Bau
4 Allgemeines
4.1 Allgemeine Schutzmaßnahmen Diese Informationen sollen Planern, Ausführenden und Betreibern von Eissporthallen weitere Informa- tionen zu Konstruktionen hinsichtlich der bauphysikalischen und konstruktiven Besonderheiten nach den geltenden Regeln der Technik geben. Im Hallenbereich ist Nebelbildung und Kondensation an den Bauteilen zu vermeiden. Daher sind aus- reichend hohe Oberflächentemperaturen auf den Bauteilen zu gewährleisten, die die Oberfläche frei von Kondensat halten.
Zusätzlich müssen baustoffbezogene Schutzmaßnahmen für Konstruktionen geplant werden. Die bauphysikalisch bedingten Klimaanforderungen sind bei Holz und besonders bei einem Dachtragwerk aus Brettschichtholz zu berücksichtigen. Holz ist ein besonders feuchteempfindlicher Werkstoff, bei dem es bereits vor dem Erreichen des Taupunktes, und aufgrund seiner hygroskopischen Eigenschaften, zu Einbußen im Tragverhalten und zu Schädigungen durch holzzerstörende Holzfäule (Pilze) kommen kann. Die Regelungen der DIN 68800 zum vorbeugenden Holzschutz, sowie der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten nach DIN EN 335 und DIN EN 350 dienen zur Orientierung. Die Dauerhaftigkeit von Holz gegen holzzerstörerische Pilze ist abhängig von der Holzfeuchte und bedarf zur Sicherstellung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit vorbeugende Maßnahmen nach Eurocode 5 bzw. DIN EN 1995. Im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit der Konstruktion müssen ebenso sämtliche Holzverbindungsmittel aus anderen Werkstoffen mit betrachtet werden.
Stahlkonstruktionen sind vor Korrosion zu schützen und daher mit einem geeigneten Korrosions- schutzsystem unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungsdauer für das Gebäude auszuführen. Für den Korrosionsschutz mit organischen Beschichtungen ist die Normenreihe der DIN EN ISO 12944 anzuwenden. Bei der Gestaltung der Konstruktion ist darauf zu achten, dass Stellen für den bevorzugten Korrosionsangriff nach DIN EN ISO 12944-3 vermieden werden. Auf Grundlage der Umgebungsbedingungen sind die Beschichtungssysteme für den Stahlbau festzulegen. Für den Korrosionsschutz durch Feuerverzinken (Stückverzinken) ist die DIN EN ISO 1461 anzuwenden.
Allgemeine Hinweise zum Feuerverzinken, zur Korrosionsbeständigkeit und den Konstruktionsgrundsätzen sind der DIN EN ISO 14713-1 und DIN EN ISO 14713-2 zu entnehmen. Für tragende feuerverzinkte Metall- und Stahlbauteile im bauaufsichtlich geregelten Bereich ist die DASt-Richtlinie 022 “Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ zusätzlich anzuwenden. Bei Verbundkonstruktionen sind besonders die Übergänge zu beachten. Dies gilt hauptsächlich zwischen Stahl- und Betonbauteilen, da es aus dem Schwindverhalten des Betons im Abbindeprozess zur Bildung von Spalten kommt. Dieser Bereich ist immer einer erhöhten Korrosionsbelastung ausgesetzt.
Dadurch dass diese Bereiche nachträglich nicht mehr zugänglich sind, müssen sie dauerhaft von Anbeginn vor Korrosion geschützt werden. Dies gilt ebenso für Verbindungsmittel aus Stahl, die im Holzbau genutzt werden. Wird die Tragkonstruktion aus Stahlbeton erstellt, gelten insbesondere die Vorgaben der Reihe DIN 1045, als auch der Stand der Technik, der ggf. über den Stand der Normung hinausgeht.
Alle großflächigen Bauteile mit leitfähigen Teilen müssen in den Potentialausgleich einbezogen werden.

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