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DIN 950:2018 – Handräder, gekröpft – Nabenloch rund oder mit geradem Vierkant

Din Standards 11-02
DIN 950:2018 – Handräder, gekröpft – Nabenloch rund oder mit geradem Vierkant

DIN 950:2018 – Handräder, gekröpft – Nabenloch rund oder mit geradem Vierkant
1 Anwendungsbereich
Diese Norm legt Maße, Werkstoffe und Bezeichnungen von gekröpften Handrädern für Maschinen und Geräte fest.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (ein-schließlich aller Änderungen).
DIN 39, Feste Ballengriffe
DIN 79, Vierkante für Spindeln und Bedienteile
DIN 98, Drehbare Ballengriffe
DIN 6885-1, Mitnehmerverbindungen ohne Anzug — Passfedern, Nuten, hohe Form
DIN EN 1561, Gießereiwesen — Gusseisen mit Lamellengraphit
DIN EN 1706, Aluminium und Aluminiumlegierungen — Gussstücke — Chemische Zusammensetzung und mechanische Eigenschaften
DIN EN ISO 8062-3, Geometrische Produktspezifikationen (GPS) — Maß-, Form- und Lagetoleranzen für Formteile — Teil 3: Allgemeine Maß-, Form- und Lagetoleranzen und Bearbeitungszugaben für Gussstücke
4 Werkstoff
Grauguss (GJL) EN-GJL-200 nach DIN EN 1561 oder Aluminiumguss (AL) nach DIN EN 1706. Sorte jeweils nach Wahl des Herstellers. Wird ein bestimmter Werkstoff oder eine bestimmte Legierung verlangt, so ist dies bei Bestellung zu vereinbaren.
5 Ausführung
5.1 Nabe
Ausführung und Maße der Naben sind Bild 2 bis Bild 4 und Tabelle 2 zu entnehmen.
Form B Nabe ohne Nut
Form N Nabe mit Nut
Form V Nabe mit Vierkant
5.2 Radkranz
R z = 250 μm für unbearbeitete Flächen des Radkranzes (Guss roh) entspricht Ausführung: R
R z = 25 μm für bearbeitete Flächen des Radkranzes (gedreht) entspricht Ausführung: M
R z = 2,5 μm für feinstbearbeitete Flächen des Radkranzes (poliert) entspricht Ausführung: F
5.3 Griffaufnahme
Ausführung A für Handräder ohne Gewinde d 5 .
Ausführung G für Handräder bis d 1 = 500 mm mit Gewinde d 5 .
Maße d 5 und Zuordnung zu d 1 siehe Tabelle 1.
6 Bezeichnung
Die Bezeichnung der genormten Handräder, gekröpft, besteht aus folgenden Angaben, deren Reihenfolge
einzuhalten ist:
Benennung „Handrad“ und DIN-Hauptnummer;
Mittestrich;
Formbuchstabe B, N oder V;
Durchmesser d 1 ;
Malzeichen;
Durchmesser d 2 oder Größe des Vierkantes s;
Mittestrich;
Werkstoffkurzzeichen GJL oder AL;
Mittestrich;
Kurzzeichen der Ausführung des Radkranzes R, M oder F;
Schrägstrich;
Ausführung der Griffaufnahme A oder G.

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