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DIN 13155:2018 – Erste-Hilfe-Material – Sanitätskoffer

Din Standards 11-03
DIN 13155:2018 – Erste-Hilfe-Material – Sanitätskoffer

DIN 13155:2018 – Erste-Hilfe-Material – Sanitätskoffer
7 Inhalt
7.1 Allgemeines Der Inhalt ist übersichtlich unterzubringen. Der Inhalt wird in drei Funktionseinheiten (siehe Tabelle 1 bis 3 in 7.2, 7.3 und 7.4) aufgegliedert. Ein vollständiges Inhaltsverzeichnis ist dem Sanitätskoffer beizufügen.
7.2 Absaugung und Beatmung
8 Prüfung
8.1 Vorbehandlung Vor den Prüfungen nach 8.3 bis 8.9 sind die Sanitätskoffer ohne Inhalt geschlossen 8 h bei 60 °C zu lagern.
8.2 Beständigkeit gegen Temperaturwechsel Für eine Temperaturwechselbeständigkeit werden die Sanitätskoffer ohne Inhalt je 2 h bei −25 °C und unmittelbar daran anschließend bei 80 °C gelagert. Diese Prüfung ist dreimal durchzuführen. Bei prüftechnisch bedingten Unterbrechungen sind die Sanitäts- koffer bei Raumtemperatur (20 ± 2) °C zu lagern.
8.3 Punktbelastung Ein Stahlschlagkörper mit einer Masse von 2 kg ist aus einer Höhe von 1 m zentral auf die Großfläche eines Sanitätskoffers mit Inhalt bei Raumtemperatur (20 ± 2) °C fallen zu lassen.
8.4 Fallversuch Vier Sanitätskoffer werden mit je 15 kg Fe-Linsen-Granulat gefüllt und verschlossen. Bei zwei Sanitätskoffern wird der Fallversuch bei Raumtemperatur (20 ± 2) °C unmittelbar nach der Vorbehandlung und dem Füllen vorgenommen. Zwei Sanitätskoffer werden nach dem Füllen auf −25 °C abgekühlt (Lagerdauer bei –25 °C mindestens 24 h). In diesem Zustand wird bei Raumtemperatur (20 ± 2) °C der Fallversuch durchgeführt. Aus einer Höhe von 1 m wird der zu prüfende Sanitätskoffer mit der dem Griff entgegengesetzten Seitenkante bzw. einer zugehörigen Ecke auf eine nicht federnde Aufprallfläche einmal fallen gelassen.
8.5 Beregnungsprüfung Nach den Prüfungen nach 8.3 und 8.4 ist die Beregnungsprüfung nach DIN EN 29865 bei Raumtemperatur (20 ± 2) °C und verschiedenen Stellungen des geschlossenen Sanitätskoffers durchzuführen (beide Großflächen sowie die Seite mit dem Tragegriff jeweils 15 min).
8.6 Verschleißfestigkeit Der Sanitätskoffer mit Inhalt ist bei Raumtemperatur (20 ± 2) °C mit der Abstellfläche vierzigmal je 2 m über Schleifpapier der Korngröße 80 zu ziehen.
8.7 Beständigkeit gegen Kraftstoff Bei Raumtemperatur (20 ± 2) °C werden getrennt voneinander 10 ml unverbleiter Kraftstoff und 10 ml Dieselkraftstoff mit einer Bürette aufgetragen.
Nach 6 h Einwirkdauer ist visuell unter auffallendem Licht festzustellen, ob der Sanitätskoffer Formveränderung, Quellungen, Aufblätterungen, Risse oder Ähnliches sowie Farbveränderungen aufweist.
8.8 Korrosionsbeständigkeit Die Korrosionsbeständigkeit ist mit dem Prüfklima AHT nach DIN EN ISO 6270-2 und mit der kupfer- beschleunigten Essigsäure-Salzsprühnebelprüfung CASS nach DIN EN ISO 9227 zu prüfen.
8.9 Haltbarkeit der Bodengleiter
Der mit 15 kg gefüllte Sanitätskoffer ist bei Raumtemperatur (20 ± 2) °C vierzigmal auf einer 2 m langen Hartholzplatte zu schleifen.
9 Kennzeichnung
9.1 Kennzeichnung mit Hinblick auf Behältnis und Inhalt
Sanitätskoffer dürfen auf der Außenseite mit der Bezeichnung nach 4.1 gut lesbar und dauerhaft gekennzeichnet werden.
9.2 Kennzeichnung mit Hinblick auf den Inhalt
Behältnisse dürfen mit der Bezeichnung nach 4.2 gut lesbar und dauerhaft gekennzeichnet werden.
9.3 Zusätzliche Angaben
Weitere Angaben sind zulässig z. B. Rettungszeichen Erste Hilfe 1) .
Eine gute Lesbarkeit muss in jedem Fall, z. B. durch Wahl einer geeigneten Kontrastfarbe, sichergestellt sein.

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