Location: Home > Din Standards > DIN EN 16727-2-1-2018 – Bahnanwendungen – Oberbau – Lärmschutzwände und verwandte Vorrichtungen zur Beeinflussung der Luftschallausbreitung – Nicht akustische Eigenschaften – Teil2-1: Mechanische Eigenschaftsanforderungen unter dynamischen Belastungen aufgrund vorbeifahrender Züge – Prüfverfahren zum Ermüdungsverhalten; Deutsche Fassung EN 16727-2-1:2018

DIN EN 16727-2-1-2018 – Bahnanwendungen – Oberbau – Lärmschutzwände und verwandte Vorrichtungen zur Beeinflussung der Luftschallausbreitung – Nicht akustische Eigenschaften – Teil2-1: Mechanische Eigenschaftsanforderungen unter dynamischen Belastungen aufgrund vorbeifahrender Züge – Prüfverfahren zum Ermüdungsverhalten; Deutsche Fassung EN 16727-2-1:2018

Din Standards 11-05
DIN EN 16727-2-1-2018 – Bahnanwendungen – Oberbau – Lärmschutzwände und verwandte Vorrichtungen zur Beeinflussung der Luftschallausbreitung – Nicht akustische Eigenschaften – Teil2-1: Mechanische Eigenschaftsanforderungen unter dynamischen Belastungen aufgrund vorbeifahrender Züge – Prüfverfahren zum Ermüdungsverhalten; Deutsche Fassung EN 16727-2-1:2018

DIN EN 16727-2-1-2018 – Bahnanwendungen – Oberbau – Lärmschutzwände und verwandte Vorrichtungen zur Beeinflussung der Luftschallausbreitung – Nicht akustische Eigenschaften – Teil2-1: Mechanische Eigenschaftsanforderungen unter dynamischen Belastungen aufgrund vorbeifahrender Züge – Prüfverfahren zum Ermüdungsverhalten; Deutsche Fassung EN 16727-2-1:2018
7 Prüfanordnung und Auswertung der Ergebnisse
7.1 Allgemeines
Um in den Nachweisverfahren A und B nachzuweisen, dass das verwendete Tragwerksmodell mit dem realen Verhalten des Elements übereinstimmt, müssen zwei verformungsgesteuerte statische Prüfungen nach EN 16727-1 durchgeführt werden, bei denen das unterschiedliche mechanische Verhalten der beiden Seiten des Elements (herkömmlich bezeichnet als „in Richtung des Zuges“ und „in Richtung des Empfängers“) berücksichtigt wird. Die zu prüfende Probe muss mit Dehnungsmessstreifen ausgerüstet sein, um nachzuweisen, dass das verwendete mechanische Modell realistische Daten zu den Beanspruchungen an den wesentlichen Punkten liefert. Bei dem Nachweisverfahren A muss mindestens eine Ermüdungsprüfung mit N = 5 × 10 6 Belastungszyklen durchgeführt werden, bei der die Bemessungswerte der Einwirkung aufgrund von aerodynamischer Anregung verwendet werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Trägheitskräfte. Diese Prüfung muss eine Beurteilung des Verformungsverhaltens und der möglichen Verschlechterung des Verformungs- und Tragverhaltens des Elements am Grenzzustand der Ermüdung erlauben.
Ermüdungsprüfungen zur Bestimmung der Eigenschaften von Details (Nachweisverfahren A) und Ermüdungsprüfungen nach dem Nachweisverfahren B müssen kraftgesteuert sein. Alternativ dürfen Prüfungen ganzer Wandelemente (Nachweisverfahren B) verformungsgesteuert sein, allerdings mit Über- prüfungen und gegebenenfalls einer Anpassung der Lastamplitude bei festgelegten Intervallen (z. B. alle 50 000 Belastungszyklen). Wenn ganze Elemente geprüft werden, sind zusätzlich zur Messung der Verformungen Messungen mit Dehnungsmessstreifen erforderlich, um maßgebliche Spannungs- schwingbreiten an allen kritischen Punkten zu bestimmen.
Spezielle Vorprüfungen sind erforderlich, wenn Ermüdungsprüfungen mit ganzen Elementen durchgeführt werden, die die Beanspruchungen einer durch die Biegsamkeit des Unterbaus verursachten Torsion vernachlässigen. In diesem Fall muss der durch Verfahren B bestimmte Ermüdungswiderstand verändert werden, wenn die Reduzierung aufgrund von Torsion durch ein entsprechendes mechanisches Modell oder separate Prüfungen nachzuweisen ist. Um die Torsionswirkungen zu bestimmen, sind Prüfungen zur Bestimmung der Torsionssteifigkeit sowie der Schub- und Beulspannungen durchzuführen. Zu diesem Zweck muss eine Endverdrehung auf das Element aufgebracht werden, die dem 1,25-fachen der maximalen Endverdrehung entspricht und aus der maximalen entgegengesetzten Verformung der Stützen resultiert (Randbedingungen sind in den Auslegungsspezifikationen angegeben). Das Element darf ohne Berück- sichtigung der Torsionswirkungen beurteilt werden, wenn beim Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit die Beanspruchung in dem Wandelement (und dem Verbindungselement) durch Torsion weniger als 10 % der Beanspruchung durch reine Biegung beträgt. Wenn es bei diesen Prüfungen zu keinem Versagen des Elements gekommen ist, darf es für weitere Prüfungen am Grenzzustand der Ermüdung verwendet werden.
Je nach Lastaufbringungskonstruktion und Lastfrequenz müssen mögliche Trägheitseinflüsse von der Lastaufbringungskonstruktion auf Prüfungen globaler Elemente berücksichtigt werden.
Auswirkungen der Grenzabweichung auf Pfostenmaße müssen in der Planungsphase der Prüfung berücksichtigt werden.

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