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DIN 14220:2021 – Löschwasserbrunnen

Din Standards 11-01
DIN 14220:2021 – Löschwasserbrunnen

DIN 14220:2021 – Löschwasserbrunnen
In dieser Norm sind Anforderungen an Löschwasserbrunnen für die Entnahme von Löschwasser aus dem Grundwasser festgelegt.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente werden im Text in solcher Weise in Bezug genommen, dass einige Teile davon oder ihr gesamter Inhalt Anforderungen des vorliegenden Dokuments darstellen. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN 4066, Hinweisschilder für die Feuerwehr DIN 4926, Brunnenköpfe aus Stahl DIN 14244, Löschwasser-Sauganschlüsse— Überflur und Unterflur DIN 18301, VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen — TeilC: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV);
Bohrarbeiten DIN 18302, VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen — TeilC: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV; Brunnenbauarbeiten
DIN EN 13501-3, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten — Teil3: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen an Bauteilen von haustechnischen Anlagen: Feuerwiderstandsfähige Leitungen und Brandschutzklappen StVZO, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) 1
3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.
DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit:
— DIN-TERMinologieportal: verfügbar unter https://www.din.de/go/din-term
— DKE-IEV: verfügbar unter http://www.dke.de/DKE-IEV
3.1 Löschwasserbrunnen künstlich angelegte Entnahmestelle für Löschwasser aus dem Grundwasser, wobei das Löschwasser durch Saugbetrieb (S) oder mittels einer Tiefpumpe (T) entnommen werden kann
4 Ergiebigkeit Die Löschwasserbrunnen werden nach ihrer Ergiebigkeit entsprechend der nachfolgenden Tabelle 1 unterteilt.
Die Ergiebigkeit von Löschwasserbrunnen ist über einen Zeitraum von 2 h sicher zu stellen. Hinweis: Für die Löschwasserbrunnen mit Saugbetrieb ist häufig nur eine maximale Entnahmemenge von 800 l/min technisch sinnvoll.
5 Bezeichnung Bezeichnung eines kleinen Löschwasserbrunnens (Kennzahl 400) für Saugbetrieb (S): Brunnen DIN 14220:2021-400 S Bezeichnung eines kleinen Löschwasserbrunnens (Kennzahl 400) mit Tiefpumpe (T): Brunnen DIN 14220:2021-400 T Bezeichnung eines mittleren Löschwasserbrunnens (Kennzahl 800) Für Saugbetrieb (S): Brunnen
DIN 14220:2021-800 S Bezeichnung eines mittleren Löschwasserbrunnens (Kennzahl 800) mit Tiefpumpe (T): Brunnen DIN 14220:2021-800 T Bezeichnung eines großen Löschwasserbrunnens (Kennzahl 1600) Für Saugbetrieb (S): Brunnen DIN 14220:2021-1600 S Bezeichnung eines großen Löschwasserbrunnens (Kennzahl 1600) mit Tiefpumpe (T): Brunnen DIN 14220:2021-1600 T 6 Baugrund Vor dem Errichten eines Löschwasserbrunnens müssen die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse bei den zuständigen Stellen (z. B. geologische Landesämter) erkundet werden. Über eine Aufschlussbohrung müssen die tatsächlichen geologischen und hydrogeologischen Vorerkenntnisse bestätigt werden.
7 Anforderungen
7.1 Allgemeine Anforderungen Für die Bauausführungen müssen die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zum Bau- und Wasserrecht beachtet werden. Gegebenenfalls sind weitere kommunale Anforderungen zu berücksichtigen. Löschwasserbrunnen sind so gegen Beschädigungen, Verschmutzen, Vandalismus und Missbrauch zu schüt- zen, dass die Betriebsbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.
Die für den Brunnen verwendeten Werkstoffe müssen wasserund witterungsbeständig sein. Ist korrosives Wasser zu erwarten, muss eine entsprechende Materialauswahl getroffen werden.
7.2 Bauausführung
7.2.1 Durchführung der Bohrung Durchführung der Bohrung nach DIN 18301.
7.2.2 Ausbau der Bohrung Ausbau der Bohrung nach DIN 18302.
7.3 Technische Anforderungen
7.3.1 Für Saugbetrieb Variante 1: Saugrohr mit Sauganschluss StorzA Bei maximaler Löschwasserentnahme darf der Betriebswasserspiegel des Brunnens nicht unter eine geodäti- sche Saughöhe von 7,50 m liegen.

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