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DIN 14230:2021 – Unterirdische Löschwasserbehälter

Din Standards 11-01
DIN 14230:2021 – Unterirdische Löschwasserbehälter

DIN 14230:2021 – Unterirdische Löschwasserbehälter
Bezeichnung eines unterirdischen Loschwasserbehalters (ULB):
Behalter DIN 14230-ULB
5 Anforderungen
5.1Vorratsraum5.1.1 Allgemeines
Der Loschwasserbehalter kann in zwei baulichen Varianten ausgefuhrt werden:
a) durch einen einzelnen unterirdischen Loschwasserbehalter, der die gesamte Loschwassermenge fassen kann;
b) durch Verbindung mehrerer unterirdischer Einzelbehalter zu einem unterirdischen Loschwasserbehalter.
Die Summe der Einzelbehalter ergibt dann das Fassungsvermogen des Loischwasserbehalters.
Der Loschwasserbehalter muss gegentiber den einwirkenden Kraften standsicher und dauerhaft dicht sein.
Bei Bedarf kann im Behalter eine Anzeigevorrichtung oder eine Messmoglichkeit(z.B. Pegellatte/Peilstab)angebracht werden, die das noch vorhandene Loschwassservolumen wahrend der laufenden Wasserentnahmeanzeigt.
5.1.2 Fassungsvermogen
Kleine Loschwasserbehalter müissen ein nutzbares Fassungsvermogen von bis zu 150m3, mittlere von mehrals 150 m3 bis zu 300 m3 und grofse von mehr als 300 m3 Loschwasser haben.
5.1.3 Wassertiefe
Fuir die Berechnung der Loschwassermenge darf die geodatische Saughohe von 7,50m nicht iberschrittenwerden.
5.1.4 Form
Die Form des Loschwasserbehalters darf beliebig gewahlt und den ortlichen Verhaltnissen angepasst sein.Der Behalter muss fur Kontroll- und Wartungszwecke begehbar oder befahrbar sein.
Der Loschwasserbehalter muss so ausgefuhrt sein, dass das gesamte Volumen inspiziert und gereinigt werdenkann.
5.1.5 Umfassungswande
Die Umfassungswande des Loschwasserbehalters müissen den einwirkenden Kraften widerstehen.5.1.6 Behalterboden
Der Behalterboden muss den von innen und auBen einwirkenden Kraften widerstehen. Es sind Ausfthrungenmit und ohne Pumpensumpf zulassig.
Bei Behältern mit Pumpensumpf muss senkrecht unter dem Saugrohr ein mindestens 150 mm tiefer Pumpen- sumpf vorhanden sein. Die Grundfläche des Pumpensumpfes muss den Angaben in Bild 1
a) entsprechen. Wenn kein Pumpensumpf vorgesehen wird, muss das Saugrohr soweit über dem Behälterboden enden, dass zwischen Saugrohr und Behälterboden ein der Größe des Pumpensumpfes entsprechender Quader passen würde, siehe Bild1
b). Die dadurch im Behälter verbleibende Wassermenge darf auf das Behältervolumen nicht angerechnet werden. Der MindestabstandA vom Saugrohr zum tiefsten Wasserspiegel muss 500 mm betragen. Bei Verwendung einer Antiwirbelplatte mit einem Durchmesser von mindestens 600 mm darf der Mindestabstand A auf 100 mm reduziert werden.
5.1.7 Nutzvolumen Das Nutzvolumen muss berechnet werden mit
— N: normaler Wasserspiegel,
— X: tiefster Wasserspiegel.

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