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DIN EN 17036:2018 – Erhaltung des kulturellen Erbes – Künstliche Alterung von unbehandelten oder behandelten porösen anorganischen Materialoberflächen mit simulierter Sonnenstrahlung; Deutsche Fassung EN 17036:2018

Din Standards 11-05
DIN EN 17036:2018 – Erhaltung des kulturellen Erbes – Künstliche Alterung von unbehandelten oder behandelten porösen anorganischen Materialoberflächen mit simulierter Sonnenstrahlung; Deutsche Fassung EN 17036:2018

DIN EN 17036:2018 – Erhaltung des kulturellen Erbes – Künstliche Alterung von unbehandelten oder behandelten porösen anorganischen Materialoberflächen mit simulierter Sonnenstrahlung; Deutsche Fassung EN 17036:2018
6.3 Infrarot-Filter Um die Infrarot-Strahlung zu verringern, muss ein Kurzpassfilter (Cut-off-Wellenlänge von 780 nm) zwischen der Lichtquelle und den Probekörpern eingesetzt werden.
6.4 UV-Filter Um die UV-B-Strahlung zu verringern, muss ein Langpassfilter (Cut-on-Wellenlänge von 300 nm) zwischen der Quelle und den Probekörpern eingesetzt werden. Die Aufgabe dieses Filters ist es, die Filterwirkung der Atmosphäre zu simulieren. Zusätzlich können verschiedene Filter mit höheren Cut-on-Wellenlängen eingesetzt werden, um andere Umgebungen zu simulieren (z. B. Exposition in Innenräumen durch Glasfenster).
6.5 Radiometer (Messung der Bestrahlungsstärke, E e ) Das Radiometer kann in der Alterungskammer für eine kontinuierliche Überwachung oder jeweils bei Bedarf eingesetzt werden, um die Bestrahlung zu überprüfen. In beiden Fällen muss die Messung nahe der bestrahlten Oberfläche der Probekörper durchgeführt werden. Die Bestrahlungsstärke muss über das gesamte Bestrahlungsintervall gemessen werden. Die Messabweichung muss weniger als 10 W/m 2 betragen.
6.6 Expositionsgestell Das Expositionsgestell kann entweder vertikal oder horizontal sein; die Bestrahlung muss über die gesamte Expositionsfläche hinweg konstant und gleichmäßig sein. Es sind nur Abweichungen von unter 10 % der Gesamt-Bestrahlungsstärke zulässig.
6.7 Temperaturmessung und -steuerung Ein System ist zu verwenden, das in der Lage ist, die maximale Oberflächentemperatur von durch Strahlung beanspruchten Probekörpern zu bestimmen (z. B. Schwarzstandard-Thermometer).
Die Temperatur- bedingungen in der Kammer müssen mittels eines Luftaufbereitungssystems oder eines Gebläses stabil gehalten werden. Die mit dem Schwarzstandard-Thermometer gemessene Temperatur bzw. die Temperatur auf der Oberfläche des Probekörpers sollte stets unter (40 ± 2) °C gehalten werden, um die thermischen Aus- wirkungen auf den Alterungsprozess zu begrenzen. Die Luftfeuchte in der Umgebung des Probekörpers sollte überwacht werden und der Durchschnittswert, die Schwankung und der Bereich sollten angegeben werden.
6.8 Herstellung der Probekörper Es gibt einige mögliche Bewertungsprüfverfahren, die entweder vor oder nach der Bewitterung angewendet werden können. Die Anzahl und Maße der Probekörper werden in der Europäischen Norm zum jeweiligen Verfahren angegeben. Falls keine Anforderungen an die Größe bestehen, sind die Maße der Probekörper anzugeben.
Sofern es keine maßgebende Europäische Norm gibt, sollten mindestens drei Probekörper bewertet werden. Für den Fall, dass die zu prüfenden Probekörper einem Objekt des Kulturerbes ent- nommen werden, ist EN 16085 zu berücksichtigen. Sofern die Probekörper aus neuen Materialien zum Zwecke der Bewertung hergestellt werden, sollte die Oberfläche eben sein. Die Ebenheit ist nach EN 13373 zu bestimmen. Die zulässige Abweichung von der Ebenheit sollte weniger als 2 % der längsten Abmessung sein. Sofern es auf Grund von materialbedingten Einschränkungen nicht möglich ist, eine ebene Fläche herzustellen, sollte die Schwankung der Bestrahlung über die beanspruchte Fläche höchstens 10 % betragen.

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