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DIN 18093:2017 – Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse – Einbau und Wartung

Din Standards 11-05
DIN 18093:2017 – Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse – Einbau und Wartung

DIN 18093:2017 – Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse – Einbau und Wartung
Einstellarbeiten (z. B. Schließzeiten) sowie gegebenenfalls durch den Hersteller freigegebene Änderungen (im Rahmen des Klassifizierungsumfanges) dürfen nur wie vom Hersteller in der Einbauanleitung beschrieben ausgeführt werden. Nach dem Einbau muss die Kennzeichnung der Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse mit den Angaben nach DIN EN 16034:2014-12, Abschnitt 7, dauerhaft lesbar sein.
3.2 Wände und angrenzende Bauteile Der Einbau des Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses darf nur in Wände und Bauteile erfolgen, deren Art und Beschaffenheit (z. B. Beton, Porenbeton, Mauerwerk einschließlich Rohdichteklasse und Festigkeits- klasse, Leichtbauständer- oder Holzständerwand, Holzstützen, Stahlstützen), Ausführung (z. B. Beplankungs- art) und Mindestdicken (z. B. Rohwanddicke ohne Putz) vom Hersteller wie nachgewiesen in der Einbau- anleitung dokumentiert und zeichnerisch dargestellt sind. Bei nicht bodengleicher Einbaulage des Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses in der Wand sind die Vorgaben der Einbauanleitung des Herstellers für diesen Anwendungsfall einzuhalten.
3.3 Befestigung Die Befestigung darf nur in der Befestigungsart (z. B. Schweißmontage, Schraubmontage, Einschäumen), mit den Befestigungsmitteln (z. B. Schrauben, Dübel, Anker) und nach den Verwendungsvorgaben (z. B. Mindest- bzw. Randabstände der Dübel, Abstände der Befestigungen untereinander) wie nachgewiesen und vom Hersteller in der Einbauanleitung dokumentiert und zeichnerisch dargestellt erfolgen.
3.4 Hinterfüllung der Zarge Sofern die Zarge zu hinterfüllen ist, dürfen die Hinterfüllung der Zarge und die Kombination von Hinter- füllung, Wand und Zarge nur wie nachgewiesen und vom Hersteller in der Einbauanleitung dokumentiert und zeichnerisch dargestellt ausgeführt werden (z. B. Art und Rohdichte des Füllmaterials, Versiegelung im jeweiligen Einbaufall).
3.5 Spaltmaße und Einbautoleranzen Das funktionsgerechte Zusammenspiel aller Teile unter Berücksichtigung der Spaltmaße (z. B. Falz und Bodenluft, Toleranzen) muss vom Hersteller wie nachgewiesen dokumentiert und in der Einbauanleitung zeichnerisch dargestellt werden. Die vom Hersteller in der Einbauanleitung anzugebenden Einbautoleranzen und minimal und maximal zulässigen Spaltmaße (Falz- und Bodenluft) sind einzuhalten.
3.6 Getrennt angelieferte Komponenten und lose mitgelieferte Teile Der Einbau/die Montage von gegebenenfalls aus Transportgründen getrennt angelieferten Komponenten (z. B. Brandschutzgläser, Rahmen/Zargen) und lose mitgelieferten Teilen (z. B. dämmschichtbildende Baustoffe, Baubeschläge, Dichtungen, Dämpfungsprofile, Türschließer oder Federbänder) darf nur wie nach- gewiesen und vom Hersteller in der Einbauanleitung dokumentiert und zeichnerisch dargestellt erfolgen. Die Zuordnung von getrennt angelieferten Komponenten und lose mitgelieferten Teilen zum zugehörigen Feuer- und/oder Rauchschutzabschluss muss eindeutig sichergestellt sein.
3.7 Feststellanlage Feststellanlagen dürfen nur wie nachgewiesen und vom Hersteller in der Einbauanleitung dokumentiert sowie nach ihrem Verwendbarkeitsnachweis eingebaut und installiert werden.
3.8 Einbaubestätigung Der Unternehmer, der den Feuer- und/oder Rauchschutzabschluss eingebaut hat, muss eine Bestätigung ausstellen, mit der er bestätigt, dass der Feuer- und/oder Rauchschutzabschluss hinsichtlich aller Einzel- heiten fachgerecht und nach der Einbauanleitung, die der Hersteller mitgeliefert hat, eingebaut wurde. Diese Einbaubestätigung ist dem Bauherrn auszuhändigen. Anhang A enthält ein Muster für eine Einbaubestätigung.

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