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DIN 18200:2018 – Übereinstimmungs- und Konformitätsnachweis für Bauprodukte – Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung

Din Standards 11-03
DIN 18200:2018 – Übereinstimmungs- und Konformitätsnachweis für Bauprodukte – Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung

DIN 18200:2018 – Übereinstimmungs- und Konformitätsnachweis für Bauprodukte – Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung
1 Anwendungsbereich
Dieser Norm-Entwurf beschreibt Verfahren wie werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung für den Nachweis der Übereinstimmung bzw. Konformität von Bauprodukten mit Technischen Spezifikationen.
2 Begriffe
Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe.
2.1
Technische Spezifikation
Dokument, das technische Anforderungen an ein Produkt festlegt
Anmerkung 1 zum Begriff: Technische Spezifikationen für Produkte sind z. B. Produktnormen, Technische Lieferbedingungen, Werknormen, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, öffentlich-rechtliche Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder Zustimmungen im Einzelfall oder eine sonstige technische Regel.
2.2
werkseigene Produktionskontrolle
vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung und Lenkung der Produktion für jedes
Herstellwerk, um sicherzustellen, dass die hergestellten Produkte den Anforderungen der Technischen Spezifikationen entsprechen
Anmerkung 1 zum Begriff: Anforderungen z. B. hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Maßnahmen im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle sind in den Technischen Spezifikationen festgelegt.
2.3
Erstprüfung
Ermittlung der Eigenschaften eines Produktes und Feststellung, ob die Anforderungen der Technischen Spezifikationen erfüllt werden
2.4
Fremdüberwachung
Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle und ggf. des Produktes durch eine Überwachungsstelle
2.5
Prüfstelle
Institution, die Eigenschaften eines Produktes misst, untersucht, prüft, berechnet oder auf andere Art und Weise bestimmt
2.6
Überwachungsstelle
unabhängige dritte Stelle zur Durchführung der Fremdüberwachung
2.7
Zertifizierung

Bestätigung der Übereinstimmung bzw. Konformität des Produktes mit den Technischen Spezifikationen oder der Eignung der werkseigenen Produktionskontrolle zur Sicherstellung der Eigenschaften des Produktes durch eine Zertifizierungsstelle
2.8
Zertifizierungsstelle
Konformitätsbewertungsstelle als dritte Seite, die Zertifizierungsprogramme betreibt
Anmerkung 1 zum Begriff: Eine Zertifizierungsstelle kann nicht-staatlich oder staatlich sein (mit oder ohne behördlichen Status).
[Quelle: DIN EN ISO/IEC 17065:2013-01, 3.12]
2.9
Zertifikat
Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle über das positive Ergebnis der Zertifizierung
3 Elemente der Nachweisführung
3.1 Allgemeines
Die Nachweisführung basiert auf verschiedenen Einzelelementen, die nachfolgend beschrieben sind. Welche Elemente zur Anwendung kommen und von wem diese auszuführen sind, ist jeweils festzulegen.
Die für die Elemente der Nachweisführung zuständigen Institutionen müssen über die erforderliche fachliche und technische Kompetenz verfügen.
3.2 Werkseigene Produktionskontrolle
3.2.1 Anforderungen
Für die Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle ist der Hersteller verantwortlich. Er hat für jedes Herstellwerk (Produktionsstätte) einen Verantwortlichen zu benennen.
Der Hersteller hat die werkseigene Produktionskontrolle entsprechend der Art des Produktes, der Art des Produktionsprozesses und den Anforderungen der Technischen Spezifikationen einzurichten. Dabei ist sicherzustellen, dass dafür geeignetes Fachpersonal, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stehen. Die werkseigene Produktionskontrolle muss die folgenden, an das Produkt und seine Herstellungsbedingungen angepassten Maßnahmen einschließen:
a) Beschreibung und Überprüfung der Ausgangsmaterialien und -produkte einschließlich der erforder- lichen Nachweise;
b) Prüfungen und Kontrollen, die während der Herstellung in festgelegten Abständen durchzuführen sind;
c) Nachweise und Produktprüfungen, die in festgelegten Abständen am fertigen Produkt durchzuführen sind;
d) Sicherung und Erhaltung des Produktionsprozesses (z. B. Wartung und Funktionskontrollen).

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