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DIN 18946:2018 – Lehmmauermörtel – Anforderungen und Prüfverfahren

Din Standards 11-03
DIN 18946:2018 – Lehmmauermörtel – Anforderungen und Prüfverfahren

DIN 18946:2018 – Lehmmauermörtel – Anforderungen und Prüfverfahren
7 Kennzeichnung Jede Verpackungseinheit von Lehmmauermörtel muss entweder auf der Verpackung oder auf einem innen sichtbar liegenden Beipackzettel mit einem Herstellerzeichen sowie der Bezeichnung nach Abschnitt 6 versehen sein.
8 Prüfverfahren
8.1 Allgemeines Für die Prüfung von Lehmmauermörtel gelten die Normen für die Prüfung von Mörtel DIN EN 1015-1 bis DIN EN 1015-12. Um die spezifischen Eigenschaften von Lehmmauermörteln angemessen zu berück- sichtigen, sind dabei die den Unterkapiteln zu entnehmenden Modifikationen notwendig.
8.2 Liefereigenschaften
8.2.1 Feuchte von Trockenmörtel mit organischen Fasern
8.2.1.1 Durchführung Aus einer ausgewählten Packungseinheit sind an 3 repräsentativ verteilten Stellen jeweils mindestens 200 g Mörtel zu entnehmen und bis zur Lagerung im Klimaschrank luftdicht zu verpacken und zu transportieren. Im Labor sind die Proben zu wiegen. Sie sind im Klimaschrank bis zur Massekonstanz bei (23 ± 2) °C/(65 ± 5) % relative Luftfeuchte zu lagern. Die Massekonstanz gilt als erreicht, wenn die Ergebnisse von zwei aufeinander folgenden Wägungen im Abstand von 24 h um höchstens 0,2 % der Masse, bezogen auf den kleineren Messwert, voneinander ab- weichen.
8.2.1.2 Auswertung Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Masse jeder Einzelprobe vor der Lagerung im Klimaschrank kleiner oder gleich der Masse nach der Klimalagerung ist.
8.2.2 Korngruppen, Überkorn und Überkorngröße Korngruppen, Überkorn und Überkorngröße von Lehmmauermörtel werden durch Nasssiebung nach DIN EN 1015-1 bestimmt und nach DIN EN 13139 bezeichnet.
8.2.3 Gehalt an bauschädlichen Salzen Die Prüfung des Gehaltes an bauschädlichen Salzen ist mit geeigneten, hinreichend genauen Verfahren, z. B. Spektralphotometrie oder Ionenchromatographie, an wässrigen Auszügen des Mörtels durchzuführen. Die Anionenkonzentrationen sind in Prozent, gerundet auf zwei Nachkommastellen anzugeben.
8.3 Herstellen von Prüfmörtel
Die Herstellung von Prüfmörtel erfolgt nach DIN EN 1015-2. Zum Verfahren dieser Norm gelten folgende Abweichungen:
Die Herstellung mittels Planetenrührwerk erfolgt in folgendem Ablauf:
— Einfüllen des Anmachwassers;
— Einfüllen der Feststoffmenge innerhalb 30 s bei laufendem Rührwerk;
— 30 s laufendes Rührwerk;
— 5 min Ruhezeit bei ausgeschaltetem Rührwerk;
— 30 s laufendes Rührwerk.
Sofern vom Hersteller nicht anders angegeben, ist die Konsistenz von Lehmmörtel zur Herstellung von Prüfkörpern bei Mörteln mit einer Trockenrohdichte > 1200 kg/m 3 auf ein Ausbreitmaß von (175 ±5) mm nach DIN EN 1015-3 einzustellen. Für Mörtel mit geringerer Trockenrohdichte gilt die Herstellerangabe. Der Toleranzbereich beträgt ebenfalls ±5 mm. Wurde das erforderliche Ausbreitmaß nicht erreicht, ist ein neuer Prüfmörtel herzustellen.
8.4 Herstellen von Mörtelprismen
Mörtelprismen werden aus Prüfmörtel nach 8.3 entsprechend DIN EN 1015-2 hergestellt. Es können geeignete Trennmittel verwendet werden. Das Füllen der Form und die Verdichtung des Prüfmörtels erfolgen nach DIN EN 1015-11:2007-05, 7.2.2.
Die Prismen sind nach 2 bis 7 Tagen auszuschalen und auf Papier auf einem Rost zu lagern.
8.5 Rohdichte
8.5.1 Allgemeines
Die Dichte des Trockenmörtels bei Normklima (23 °C/50 % relative Luftfeuchte) definiert die Rohdichte (Trockenrohdichte).
8.5.2 Durchführung

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