Location: Home > Din Standards > DIN 27200:2020 – Zustand der Eisenbahnfahrzeuge – Grundsätze und Begriffe für den betriebssicheren Zustand

DIN 27200:2020 – Zustand der Eisenbahnfahrzeuge – Grundsätze und Begriffe für den betriebssicheren Zustand

Din Standards 11-01
DIN 27200:2020 – Zustand der Eisenbahnfahrzeuge – Grundsätze und Begriffe für den betriebssicheren Zustand

DIN 27200:2020 – Zustand der Eisenbahnfahrzeuge – Grundsätze und Begriffe für den betriebssicheren Zustand
3 Begriffe Für die Anwendung der Normen des Gesamtwerkes „Zustand der Eisenbahnfahrzeuge“ gelten die Begriffe nach DIN EN 17018, DIN EN 13306 und die folgenden Begriffe. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit:
— DIN-TERMinologieportal: verfügbar unter https://www.din.de/go/din-term
— DKE-IEV: verfügbar unter http://www.dke.de/DKE-IEV ANMERKUNG Eine Übersicht der Begriffe und die Verweisungen sind im informativen Anhang A aufgeführt.
3.1 Außerbetriebsetzung beabsichtigte befristete Unterbrechung der Funktionsfähigkeit einer Betrachtungseinheit während der Nutzungsdauer der Eisenbahnfahrzeuge
3.2 Bauartänderung Änderung am Sollzustand einer Betrachtungseinheit, die im gültigen Zeichnungssatz und ggf. in anderen Dokumentationen erfasst wird
3.3 Betriebssicherheit Zustand von Eisenbahnfahrzeugen und/oder Baugruppen, der deren bestimmungsgemäße Funktion sicherstellt und im Rahmen der anerkannten Regeln der Technik eine Gefährdung von Personen und Sachen ausschließt
3.4 Eisenbahnfahrzeug Fahrzeuge der Vollbahnsysteme mit Normalspur Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe DIN EN 17343.
3.5 Generalnachweis zusammenfassende Bestätigung zur Dokumentation durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen einer Betrachtungseinheit auf Grund fachtechnisch geprüfter Einzelnachweise
3.6 Inspektionsgrenzmaß Ipm Maß zwischen Nenn- und Betriebsgrenzmaß, das bis zur nächsten planmäßigen Inspektion sicherstellt, dass das Betriebsgrenzmaß nicht unter- bzw. überschritten wird
3.7 Inspektionsgrenzspiel Ips Spiel zwischen Nenn- und Betriebsgrenzspiel, das bis zur nächsten planmäßigen Inspektion sicherstellt, dass das Betriebsgrenzspiel nicht unter- bzw. überschritten wird 3.8 Instandhaltungsanschrift Kennzeichnung der durchgeführten bzw. künftig durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahme an einer Betrachtungseinheit
3.9 Instandhaltungsplan Festlegung der Art, der Reihenfolge und des Abstands der planmäßigen Instandhaltungsstufen und ggf. weiterer planmäßiger Instandhaltungsmaßnahmen bezogen auf die Betrachtungseinheit und ist ein Bestandteil des Instandhaltungsprogramms Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe DIN EN 17023.
3.10 Instandhaltungsprogramm Gesamtheit aller planmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich deren Beschreibung, der zugehörigen Intervalle und den einzuhaltenden, vorgegebenen Qualitätskriterien (z. B. Sollzustand) Anmerkung 1 zum Begriff: Das Instandhaltungsprogramm enthält auch die Zuordnung der Instandhaltungsmaß- nahmen zu Instandhaltungsstufen einschließlich Festintervallen der Betrachtungseinheit. Anmerkung 2 zum Begriff: Wird in DIN EN 17018 als Instandhaltungsplan bezeichnet.
3.11 Instandhaltungsprozess Gesamtheit technischer, organisatorischer und anderer Mittel zur Abwicklung der Instandhaltung
3.12 Instandsetzungsgrenzmaß Ism zwischen Nenn- und Betriebsgrenzmaß festgelegtes Maß, das nach ausgeführter Instandhaltungsmaßnahme nicht unter- bzw. überschritten werden darf
3.13 Instandsetzungsgrenzspiel Iss zulässiges Spiel, das nach ausgeführter Instandhaltungsmaßnahme nicht unter- bzw. überschritten werden darf
3.14 Komponente Zusammenfassung bzw. Verbindung von Baugruppen bzw. Bauteilen mit eigenständiger Funktion
3.15 messen Feststellen von Istwerten mit Hilfe von Messmitteln
3.16 Nennmaß N für die Neufertigung und im Regelfall für die Instandsetzung einer Betrachtungseinheit geltende Maß
Anmerkung 1 zum Begriff: Das Nennmaß kann mit Toleranzen versehen sein.
Anmerkung 2 zum Begriff: Auf das Nennmaß werden die Abmaße bezogen.
Anmerkung 3 zum Begriff: Siehe auch DIN EN ISO 286-1.
3.17 Planarbeit planmäßig durchzuführende Arbeit mit festgelegtem Arbeitsumfang, die in der jeweiligen Instandhaltungsstufe ohne Einschränkung auszuführen ist
3.18 Revision REV planmäßige Instandhaltungsstufe unter Einschluss der Untersuchung nach § 32 EBO
3.19 Revisionsanschrift siehe
3.7 3.20 Schaden unzulässige Abweichung vom Sollzustand einer Betrachtungseinheit Anmerkung 1 zum Begriff: Bei Auftreten eines Schadens kann der Sollzustand neu definiert werden (Nachweis gleicher Sicherheit).

Download