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DIN 32935:2018 – Heimsportgeräte – Nichtstationäre Zug- und Druck-Trainingsgeräte – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

Din Standards 11-03
DIN 32935:2018 – Heimsportgeräte – Nichtstationäre Zug- und Druck-Trainingsgeräte – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

DIN 32935:2018 – Heimsportgeräte – Nichtstationäre Zug- und Druck-Trainingsgeräte – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
6.5 Ermittlung der Prüfkraft bei Zug-Trainingsgeräten Form A Zur Ermittlung der Prüfkraft werden die zwei noch nicht gestreckten Prüfmuster 10-mal auf die vom Hersteller angegebene größtmögliche Strecklänge gedehnt. Bei jeder Streckung muss das Prüfmuster innerhalb von 2 s auf die vom Hersteller angegebene größtmögliche Strecklänge gezogen und für 3 s gehalten werden. Die Prüfkraft ist das Mittel beider Kräfte, die beim 10. Strecken erreicht werden.
6.6 Äußere Gestaltung
6.6.1 Prüfung der Ecken und Kanten Es sind eine Sichtprüfung nach
6.1.1 und eine Tastprüfung nach 6.1.3 durchzuführen.
6.6.2 Prüfung der Quetsch- und Scherstellen sowie der Dreh- und Umkehrpunkte Der geringste Abstand zwischen zwei sich bewegenden Teilen oder zwischen einem sich bewegenden und einem unbeweglichen Teil wird durch eine Maßprüfung nach
6.1.1 gemessen. 6.6.3 Prüfung der Gewichte und Widerstände Bei geringstem und größtem Widerstand oder Gewicht, einschließlich eines hinzugefügten Widerstandes oder Gewichtes (z. B. stufenweise Zunahme), wird eine Funktionsprüfung nach
6.1.4 über den vollen Bewegungsumfang durchgeführt. 6.6.4 Prüfung der Einstellelemente und Verriegelungen Es werden eine Sichtprüfung nach
6.1.2 und eine Funktionsprüfung nach
6.1.4 jeweils vor, während und nach jeder Prüfung durchgeführt.
6.7 Prüfung der Griffe und der Verbindung Strang/Griff bei Zug-Trainingsgeräten Form A Die Sicherungen der Verbindungen und die Verbindungen werden 1 000-mal betätigt. Danach wird das Prüfmuster 3-mal mit der doppelten Prüfkraft aller Stränge beansprucht. Die Krafteinleitung erfolgt auf der Handgriffseite über einen Gurt von ≤ 45 mm Breite.
6.8 Prüfung der aufgesteckten Griffe Das Trainingsgerät wird kurz vor dem Griff eingespannt und mit einer der Griffform angepassten Vorrichtung eine quasistatische Zugbeanspruchung von (70 ± 5) N ausgeübt.
6.9 Prüfung der Dauerbeanspruchung
6.9.1 Trainingsgeräte Form A werden mit der in 5.5.1 angegebenen Anzahl an Wiederholungen gestreckt, wobei sich die Durchführung der Dauerbeanspruchung nach den vom Hersteller in der Gebrauchsanleitung angegebenen Übungen richten richten muss.
6.9.2 Trainingsgeräte der Formen B bis F werden mit der in 5.5.2 angegebenen Anzahl an Wiederholungen bis auf ≥ 95 % zusammengedrückt. Die Prüffrequenz und die Abkühlphasen müssen entsprechend der praktischen Benutzung berücksichtigt werden.
ANMERKUNG Die Prüffrequenz wird praktisch ermittelt.
6.10 Prüfung der Überbeanspruchung 6.10.1 Trainingsgeräte der Formen C und D werden mit der in 5.6.1 angegebenen Anzahl an Wiederholungen über die bestimmungsgemäße Endstellung Griff-an-Griff hinaus um ≥ 200 mm aneinander vorbeigeführt, sofern dies von der Bauart her möglich ist. ANMERKUNG Ist dies von der Bauart her nicht möglich, ist diese Anforderung nicht anwendbar.
6.10.2 Trainingsgeräte der Formen B und F werden um die Hälfte des Belastungsweges zusammengedrückt und plötzlich losgelassen, so dass sie in Ruhestellung zurückschnellen. Dieser Vorgang mit der in 5.6.2 angegebenen Anzahl an Wiederholungen und einer Frequenz von (8 ± 1) min –1 durchgeführt.

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