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DIN 32981:2018 – Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) – Anforderungen

Din Standards 11-03
DIN 32981:2018 – Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) – Anforderungen

DIN 32981:2018 – Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) – Anforderungen
5.1 Technische Sicherheitsanforderungen
Verkehrsgefährdende Signalisierungszustände müssen vom Gerät während des Betriebs signaltechnisch sicher verhindert werden. Als gefährlicher Fehler wird das Erzeugen eines akustischen und/oder taktilen Freigabesignals zum falschen Zeitpunkt oder das Bestehenbleiben des Freigabesignals infolge der Versorgung für das Orientierungssignal angesehen. Gefährliche Fehler müssen unter den spezifizierten Umweltbedingungen (z. B. Temperatur, Feuchte, Vibration, Staub, Schmutz) ausgeschlossen werden. Dies muss auch infolge eines technischen Versagens von Bauelementen und in Hinblick auf systematische Fehler bei der Hardware- und Softwareentwicklung der Fall sein.
Falls ein Einzelfehler oder die Kombination von Fehlern zu einem verkehrsgefährdenden Signalisierungs- zustand führen kann, muss eine funktional unabhängige Signalsicherungseinrichtung wirksam werden, um akustische und taktile Freigabesignale signaltechnisch sicher zu verhindern. Die Signalsicherungs- einrichtung muss fehlersicher ausgeführt sein und so lange aktiv sein, wie das Gerät mit Energie versorgt wird. Das Beherrschen von zufälligen Fehlern im Schaltungsdesign des Gerätes muss durch eine Ausfall- auswirkungsanalyse (en: Failure Mode and Effects Analysis, FMEA) durch den Produktehersteller nach DIN EN 50556 (VDE 0832-100):2011-09, Klasse X1 nachgewiesen werden. Dabei ist auf Basis eines Flussdiagramms nach DIN EN 50556 (VDE 0832-100) zu zeigen, dass unzulässige Freigabesignale, hervorgerufen durch technisches Versagen von Bauelementen oder z. B.
Isolationsfehlern, zur elektrischen Verriegelung des Gerätes führen. Das Freigabesignal ist nach Umschaltung auf das Orientierungssignal sicher zu unterbinden. Systematische Fehler müssen in erster Linie durch Anwendung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung von der Entwicklung über den ganzen Lebenszyklus verhindert werden. Dazu sind entsprechende Maßnahmen in Hinblick auf die Anforderungen nach Qualitätsmanage- mentsystemen und DIN VDE V 0832-500 (VDE V 0832-500) oder vergleichbaren Normen zu treffen.
Das Auftreten und Eintreten von Fehlern muss durch den Einsatz von zuverlässigen Bauelementen, durch ordnungsgemäßes Betreiben und regelmäßige Instandhaltung begrenzt werden. Bauteile außerhalb der spezifizierten Grenzen zu betreiben, ist nicht zulässig. Fehler an akustischen und taktilen Einrichtungen an SVA sind nach RiLSA als Abweichungen vom Normalbetrieb, die akute Verkehrsgefährdungen nach sich ziehen können, zu betrachten. Sie sind unverzüglich zu beheben.
5.2 Elektrische Sicherheitsanforderungen
Ein ungewolltes Freigabesignal für akustische und taktile Signalgeber muss durch die Konstruktion und den Anschluss des Gerätes innerhalb der Gesamtanlage der SVA sicher ausgeschlossen sein. Für die physikalische Schnittstelle gelten die Anforderungen nach DIN EN 60950-1 (VDE 0805-1) und DIN EN 60950-1 Beiblatt 1 (VDE 0805-1 Beiblatt 1) für verstärkte Isolierung.
Dies gilt insbesondere zwischen der Freigabesignalschnittstelle und den zum Freigabesignaleingang benachbarten physikalischen Schnittstellen. Falls dies aus konstruktiven Gründen nicht möglich ist, muss die Signalsicherung im Gerät oder Steuergerät wirksam werden, um zu verhindern, dass Freigabesignale nicht durch den Versorgungseingang für das Orientierungssignal erzeugt werden. Die Wirksamkeit der verstärkten Isolierung ist durch eine Spannungsfestigkeitsprüfung in Abhängigkeit von der Arbeitsspannung des Gerätes zu überprüfen.
Vor dieser Spannungsfestigkeitsprüfung ist eine Isolationsmessung durchzuführen, die nach der Spannungsfestigkeitsprüfung zu wiederholen ist, um sicherzustellen, dass der Isolationswiderstand bei der Anfangsmessung sich nicht signifikant verschlechtert hat.

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