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DIN 50600:2017 – Prüfung metallischer Werkstoffe – Metallographische Gefügebilder – Abbildungsmaßstäbe

Din Standards 11-05
DIN 50600:2017 – Prüfung metallischer Werkstoffe – Metallographische Gefügebilder – Abbildungsmaßstäbe

DIN 50600:2017 – Prüfung metallischer Werkstoffe – Metallographische Gefügebilder – Abbildungsmaßstäbe
1 Anwendungsbereich
Diese Norm legt Abbildungsmaßstäbe fest für die Auswahl der Vergrößerung bei der Aufnahme von Gefügebildern an Mikroskopen sowie für die Angabe dieser Vergrößerung bei der Speicherung und beim Einsatz dieser Aufnahmen in Veröffentlichungen.
Es werden Hinweise auf weitere Möglichkeiten, wie z. B. Verwendung von Metadaten, beim Einsatz der digitalen Bildverarbeitung gegeben.
2 Abbildungsmaßstäbe
2.1 Natürliche Größe
Die natürliche Größe ist als Vergrößerung 1 : 1 definiert.
2.2 Vergrößerungen
In der Lichtmikroskopie sind die Vergrößerungsangaben untrennbar mit der Vergrößerung der optischen Komponenten (z. B. Objektiv, Okular und Nachvergrößerungslinsen) verbunden. Die in der Tabelle 1 aufgeführten Vergrößerungen sind aus diesem Grund als Originalvergrößerungen zu verstehen, die keine Reproduktionsvergrößerung (z. B. durch elektronische Nachvergrößerung) beinhalten.
Die in Tabelle 1 angegebenen Abbildungsmaßstäbe werden im Bereich der Lichtmikroskopie bevorzugt. In Ausnahmefällen dürfen abweichende Vergrößerungen gewählt werden, damit eine aussagekräftigere Gefügedarstellung mit einem einzigen Bild erreicht werden kann.
Im elektronenoptischen Bereich wird auf eine strenge Festlegung von Vergrößerungen verzichtet. Es sollten abgestufte Angaben gemacht werden. Empfehlungen für verschiedene Vergrößerungsbereiche enthält Tabelle 2.
BEISPIEL In diesem Sinne wird zum Beispiel eine Vergrößerung als 8 500 : 1 und nicht als 8 320 : 1 angegeben werden.
2.3 Verkleinerungen
Bei Verkleinerungen sollten die Abbildungsmaßstäbe möglichst nach Tabelle 1 abgestuft werden, also 1 : 2; 1 : 5 usw.
2.4 Wiedergabe von Gefügebildern Die Vergrößerungen gelten für Originalbilder, die entsprechend der verwendeten Komponenten (z. B. Objektive) sowie der Einstellungen des optischen Weges im Mikroskop erstellt werden. Auf diese Original- vergrößerung kann sich bei einer Reproduktionsvergrößerung bezogen werden.
2.5 Reproduktionsvergrößerung Eine Reproduktionsvergrößerung ist eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Originalbilder, die durch drucktechnische bzw. digitale, bildverarbeitende Maßnahmen realisiert wird. Diese Vergrößerung beinhaltet keine weitere relevante Bildinformation und wird nur für Reproduktionszwecke verwendet. Auf die Änderung des Abbildungsmaßstabs ist hinzuweisen. Eine Änderung des originalen Aspektverhältnisses ist nicht zulässig. Die Reproduktionsvergrößerung kann bei der jeweiligen Reproduktion durch einen direkten Vergleich mit dem Maßstabsbalken bestimmt werden.
2.6 Maßstabsbalken In Originalbildern und Reproduktionsvergrößerungen muss die wahre Größe durch einen kennzeichnenden Maßstabsbalken innerhalb des Bildes angebracht werden. Damit werden Missverständnisse vermieden, die durch nachträgliche Vergrößerung oder Verkleinerung auftreten können.
3 Schreibweise Der Abbildungsmaßstab ist stets in der Schreibweise nach 2.1 bis 2.3 anzugeben, bei Vergrößerungen z. B. „500 : 1“ (nicht 500 x, oder V = 500, oder 500fach), bei Verkleinerungen z. B. „1 : 5“.
4 Digitale Bilder Die Erstellung der digitalen Bilder ist sehr stark abhängig von den Parametern der Bildaufnahmesysteme. Sowohl die gewählten optischen als auch die elektronischen Komponenten haben einen großen Einfluss auf die digitalen Gefügeaufnahmen.
Alle digitalen Bildaufnahmegeräte müssen in x- und y-Richtung mit geeigneten Hilfsmitteln (z. B. Objekt- mikrometer) rückführbar kalibriert werden.

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