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DIN 55982:2018 – Pigmente – Bestimmung des Aufhellvermögens von Weißpigmenten nach dem Pastenverfahren

Din Standards 11-04
DIN 55982:2018 – Pigmente – Bestimmung des Aufhellvermögens von Weißpigmenten nach dem Pastenverfahren

DIN 55982:2018 – Pigmente – Bestimmung des Aufhellvermögens von Weißpigmenten nach dem Pastenverfahren
5 Probenahme
Dem zu prüfenden Pigment nach DIN EN ISO 15528 eine Durchschnittsprobe entnehmen.
6 Geräte und Prüfmittel
6.1 Teller-Farbenausreibemaschine, z. B. nach DIN EN ISO 8780-5.
6.2 Farbmessgerät.
Das Farbmessgerät muss so eingerichtet sein, dass eine Messung des Normfarbwertes 10 für Norm- lichtart D65 und den 10°-Normalbeobachter nach DIN EN ISO 11664-1, DIN EN ISO 11664-2, DIN EN ISO 11664-3 und DIN EN ISO 18314-1 möglich ist. Die Messgeometrie ist zu vereinbaren (siehe DIN EN ISO 18314-1). Es darf auch ein Messgerät mit einem integral über alle Wellenlängen nach der V(λ)-Funktion bewertenden Empfänger verwendet werden, z. B. mit einem genauen V(λ)-Photoelement in entsprechendem Messaufbau.
6.3 Messeinrichtung zum Messen des Normfarbwertes Y 10 von Pasten in unendlich dicker Schicht nach DIN 53165. 6.4 Farbpasten nach Vereinbarung, z. B. nach DIN 53165.
7 Durchführung
7.1 Aufstellen der Kalibrierkurve Die Kalibrierkurve stellt den Zusammenhang zwischen der Pigmentvolumenkonzentration und dem Norm- farbwert 10 des Bezugspigmentes dar. Bei der Herstellung der hierzu notwendigen Farbpasten ist zu beachten, ob die Pigmentvolumenkonzentration der Bunt- bzw. Schwarzpigmente oder die Farbpasten- einwaage konstant gehalten werden soll. Als Bezugspigment sollte ein Weißpigment mit größerem optischen Leistungsvermögen als dem der Probe gewählt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass bei der vereinbarten Prüfkonzentration qualitativ hochwertige Pigmentproben vom Bezugspigment selbst bei höherer Pigmentvolumenkonzentration in der Helligkeit noch nicht erreicht werden.
Zum Aufstellen der Kalibrierkurve werden je nach der vereinbarten Zusammensetzung der Farbpaste, je nach vereinbartem Bezugspigment und vereinbarter Prüfkonzentration bestimmte Einwaagen an Farbpaste und Bezugspigment (die Einwaage in Gramm ist gleich dem Produkt aus dem angegebenen Volumen in Kubikzentimeter und der Dichte des Bezugspigmentes in Gramm je Kubikzentimeter) quantitativ auf die untere Reibplatte der Teller-Farbenausreibmaschine gebracht und mit Hilfe des Spatels ohne Druck unterge- mischt.
Die Paste wird anschließend in etwa 35 mm Entfernung vom Mittelpunkt der unteren Platte an mehreren Punkten oder kreisringförmig verteilt. ANMERKUNG 1 Es ist zweckmäßig, unter die untere Glasplatte eine entsprechende kreisringförmige Papierschablone zu legen.
Im Allgemeinen genügt es, zum Erstellen der Kalibrierkurve fünf bis sechs Kalibrierpasten so auszuwählen, dass die vereinbarte Prüfkonzentration um etwa 20 % über- bzw. unterschritten wird. Jede Kalibrierpaste wird doppelt hergestellt und gemessen. Wenn die Messpunkte auf keinem stetigen, parabelähnlichen Kurvenzug liegen, müssen die für die einzelnen Pigmentvolumenkonzentrationen erforderlichen Kalibrier- pasten neu hergestellt werden, oder die Kalibrierkurve muss durch Bestimmen von weiteren Zwischen- punkten abgesichert werden. Um festzustellen, ob sich im Laufe der Zeit die Charakteristika des Farb- messgerätes verändert haben und ob die Kalibrierkurve noch gültig ist, sollte vor jeder Prüfserie der Normfarbwert 푌 10 des Bezugspigmentes in der Paste bei der vereinbarten Prüfkonzentration bestimmt werden. Weicht der Normfarbwert 푌 10 um mehr als 0,3 Einheiten vom Kalibrierwert ab, sollte eine neue Kalibrierkurve ermittelt werden.

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