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DIN 8471:2018 – DIN 8471:2018 – Gartengeräte – Nichtmotorische Handgeräte für die Bodenbearbeitung – Gebrauchseigenschaften – Anforderungen und Prüfungen

Din Standards 11-02
DIN 8471:2018 – DIN 8471:2018 – Gartengeräte – Nichtmotorische Handgeräte für die Bodenbearbeitung – Gebrauchseigenschaften – Anforderungen und Prüfungen

DIN 8471:2018 – DIN 8471:2018 – Gartengeräte – Nichtmotorische Handgeräte für die Bodenbearbeitung – Gebrauchseigenschaften – Anforderungen und Prüfungen
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für nichtmotorische Handgeräte – im Folgenden kurz Handgeräte genannt –, die für die Bodenbearbeitung oder ähnliche Zwecke, vorwiegend im Hausgarten, bestimmt sind. Die Norm behandelt auch solche Handgeräte, die für besondere Einsatzzwecke, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft o. Ä., konzipiert sind. Sie enthält Begriffe und legt Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften und deren Prüfung fest.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
DIN EN ISO 6270-2, Beschichtungsstoffe — Bestimmung der Beständigkeit gegen Feuchtigkeit — Teil 2:Verfahren zur Beanspruchung von Proben in Kondenswasserklimaten
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.
3.1
Handgerät
Werkzeugkopf mit Stiel zur ausschließlichen Betätigung durch menschliche Kraft
3.2
Werkzeugkopf
an einem Stiel befestigtes (Boden-) Arbeitsgerät
3.3
Systemgerät
Handgerät, bei dem der Werkzeugkopf ohne Werkzeug vom Stiel getrennt werden kann
3.4
doppelköpfiges Werkzeug
Werkzeugkopf mit zwei unterschiedlichen Funktionen
4 Einteilung der Handgeräte
Die Handgeräte nach dieser Norm sind hinsichtlich ihrer Funktion und Belastung in drei Gruppen klassifiziert, siehe Tabelle 1.
5 Anforderungen und Prüfung
5.1 Allgemeines
Sofern nichts anderes angegeben ist, gelten die Prüfungen für ein komplettes neues, funktionsfertiges Gerät.
Bei Systemgeräten ist vor der Prüfung nach Angabe des Herstellers der Werkzeugkopf mit dem Stiel zu verbinden.
Die Prüfung ist an einem neuen Handgerät durchzuführen. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind die Anforderungen durch Besichtigung und die geforderten Maße mit geeigneten Längenmessmitteln zu prüfen.
Die Prüfungen sind bei Umgebungstemperatur von (20 ± 5) °C durchzuführen.
Die Prüfungen brauchen nicht in unmittelbarer Folge durchgeführt zu werden.
Die Krafteinleitung erfolgt kontinuierlich bis zur Erreichung des Mindestbiegemoments mit einer Geschwindigkeit von max. 600 mm/min.
Doppelköpfige Werkzeuge (Beispiel siehe Bild 2) müssen die Anforderungen in ihren entsprechenden Gruppen erfüllen.
5.2 Statische Beanspruchung auf Biegung
5.2.1 Gruppe 1
5.2.1.1 Spaten und Grabegabeln
5.2.1.1.1 Vorbereitung der Prüfung
Es gilt 5.1. Der Werkzeugkopf wird in eine Vorrichtung, siehe z. B. Bild A.1, oder in eine Buchenholzvorrichtung (alternativ kann Multiplex-Holz oder Epoxidharz verwendet werden) eingespannt. Die Biegekante muss in der halben Blattlänge liegen. Die Vorrichtung ist 120 mm lang und muss auf die Kontur des Prüflings angepasst sein.
5.2.1.1.2 Durchführung der Prüfung Die Kraft wird bei einem Ausgangsmaß von (850 ± 5) mm, gemessen waagerecht zu der Biegekante A, lotrecht in den Stiel eingeleitet. Das Mindest-Biegemoment muss innerhalb von 250 mm Auslenkung des Stiels an der Stelle der Krafteinwirkung erreicht werden. Die Haltezeit muss 15 s betragen.

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