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DIN 54191:2017 – Zerstörungsfreie Prüfung – Thermografische Prüfung elektrischer Anlagen

Din Standards 11-05
DIN 54191:2017 – Zerstörungsfreie Prüfung – Thermografische Prüfung elektrischer Anlagen

DIN 54191:2017 – Zerstörungsfreie Prüfung – Thermografische Prüfung elektrischer Anlagen
Für das Messsystem (Kamera/Objektiv/Blende/Filter) sollten entsprechend DIN EN 16714-2 Funktions- kontrollen durchgeführt und die Rückführbarkeit nachgewiesen werden.
7 Durchführung der Prüfung Die Prüfintervalle richten sich nach den einschlägigen Vorschriften und Normen. Die Prüfintervalle werden mit dem Anlagenbetreiber nach Auslastungsgrad und Umgebungsbedingungen festgelegt.
Die Prüfung sollte bei möglichst hoher Last und quasi-stationären Messbedingungen stattfinden. Dies gilt besonders bei Einschalt- und Umschaltvorgängen. Hochspannungsschaltanlagen sollten zum Zeitpunkt der Untersuchung mit 10 % oder mehr der Bemessungslast betrieben werden. Werden die Anlagen im Normalfall mit höheren Strömen belastet, können thermische Auffälligkeiten in den Anlagen jedoch auch schon bei weniger als 10 % der Bemessungslast erkannt werden. Vor Durchführung der Messung muss der Anlagenbetreiber eine Einweisung in die anlagenspezifischen Sicherheitsregeln vornehmen. Soweit es die einschlägigen Sicherheitsvorschriften erfordern, muss eine zweite Person anwesend sein. Mindestens eine der Personen muss Anlagenkunde besitzen. Soweit möglich und nötig, müssen die Berührungsschutzabdeckungen entfernt werden.
Die zu prüfenden Bauteile sind aus möglichst geringer Distanz und möglichst optimalem Blickwinkel zu erfassen. Für die Sicherheitsabstände gilt DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1). Bei der Einstellung der Kamera sind DIN EN 16714-1 und DIN EN 16714-2 einzuhalten.
Es ist auf Scheinanzeigen zu achten, die durch Reflexionen und/oder Emissionsgradunterschiede hervorgerufen werden. Fehlmessungen durch Reflexionen können durch Positionswechsel und/oder Änderung des Beobachtungswinkels erkannt werden. Von jeder thermischen Auffälligkeit ist zusammen mit dem Thermogramm ein zugehöriges Foto anzu- fertigen.
Die Belastungssituation (Momentanwert und Höchstwert des Stroms) zum Zeitpunkt der Messung ist zu dokumentieren. Umgebungseinflüsse, die die Messung beeinflussen könnten (Luftgeschwindigkeit, Witterung usw.), sind ebenfalls zu dokumentieren. 8 Beurteilung von thermischen Auffälligkeiten
8.1 Allgemeine Vorgehensweise Die Prüfobjekte sind auf thermische Auffälligkeiten zu untersuchen, die Prüfergebnisse zu dokumentieren und entsprechend zu interpretieren.
8.2 Klassifizierung der Prüfergebnisse Für die Klassifizierung müssen folgende Kriterien herangezogen werden: Höchsttemperaturen, Temperaturunterschiede, Temperaturverläufe, mechanische Belastungen (Vibrationen), Betriebsdauer, Alter des Betriebsmittels, Kühlsituation, Oberschwingungsgehalt, Verschmutzung, Anlagenpriorität, optische Beurteilung, Vorschäden, Heranziehen von alten Befunden, Schaltspiel- häufigkeit von Bauteilen sowie höchste thermische Belastbarkeit spezifiziert in den Datenblättern des Bauteilherstellers.
Wenn nicht durch eine anzuwendende Norm etwas anderes vorgeschrieben ist, sind die Prüfergebnisse wie folgt zu klassifizieren:
— keine Auffälligkeit (ok);
— thermische Auffälligkeit (ta);
— gefährliche thermische Auffälligkeit (gta);
— kein Befund möglich (Schrank nicht zu öffnen) (kb);
— sonstige Auffälligkeit nichtthermischer Art (nta).
Falls Normen existieren, die Grenzwerte für Prüfobjekte enthalten, sind diese anzuwenden.
Beispiele dafür sind: Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) und DIN EN 60947-1 (VDE 0660-100).
9 Prüfbericht
Der Prüfbericht muss mindestens die folgenden Angaben enthalten.
a) Angabe der verwendeten Referenzdokumente, mitgeltenden Regelwerke und DIN 54191;
b) Angaben zum Prüfobjekt:
1) genaue Angabe des Standortes;
2) Bezeichnung des dargestellten Betriebsmittels;

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