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DIN 77006:2018 – Leitfaden für die Qualität im Intellectual Property Management

Din Standards 11-04
DIN 77006:2018 – Leitfaden für die Qualität im Intellectual Property Management

DIN 77006:2018 – Leitfaden für die Qualität im Intellectual Property Management
Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen müssen proportional zur möglichen Auswirkung auf die Wertschöpfung des Wirtschaftsbetriebs sein.
4.3.2 Qualitätsziele Der Wirtschaftsbetrieb muss Qualitätsziele für das IP-Management festlegen. Die Qualitätsziele müssen in einem inhaltlichen Wirkungszusammenhang mit den beabsichtigten Ergebnissen des IP-Managements stehen. Die Qualitätsziele sind zu dokumentieren und ihre Erreichung ist zu überprüfen.
4.4 Ressourcen des IP-Managements
4.4.1 Allgemeines Der Wirtschaftsbetrieb muss die erforderlichen Ressourcen für den Aufbau, die Verwirklichung, die Aufrechterhaltung und die fortlaufende Verbesserung des IP-Managements bestimmen und bereitstellen. Der Wirtschaftsbetrieb muss die Fähigkeiten und Beschränkungen von bestehenden internen Ressourcen und gegebenenfalls von externen Anbietern berücksichtigen.
4.4.2 Personen Der Wirtschaftsbetrieb muss die Personen bestimmen und bereitstellen, die für die wirksame Umsetzung ihres IP-Managements und für das Betreiben und Steuern der entsprechenden Prozesse notwendig und kompetent sind.
4.4.3 Infrastruktur Der Wirtschaftsbetrieb muss die Infrastruktur bestimmen, bereitstellen und instand halten, die für die Durchführung der entsprechenden Prozesse notwendig ist.
4.4.4 Prozesslandschaft Der Wirtschaftsbetrieb muss die Prozesslandschaft (siehe Abschnitt 5) bestimmen, bereitstellen und aufrechterhalten, die für das IP-Management benötigt wird.
4.5 Betrieb des IP-Managements
4.5.1 Steuerung des IP-Managements Der Wirtschaftsbetrieb muss sicherstellen, dass Prozesse des IP-Managements, insbesondere auch ausgegliederte Prozesse, gesteuert werden. Zu diesem Zweck sind Prozessschnittstellen sowie die Leistungs- beziehungen zu definieren:
— innerhalb der Prozesse des IP-Managements;
— innerhalb der Prozesslandschaft des Wirtschaftsbetriebs;
— zu externen Dritten.
4.5.2 Interaktion mit den Stakeholdern im Wirtschaftsbetrieb
Die Interaktion mit der Prozesslandschaft des Wirtschaftsbetriebs ist so auszugestalten, dass die formulierten Ziele des IP-Managements (siehe 4.2.2) erreichbar sind.
4.5.3 Informationen über externe Anbieter Der Wirtschaftsbetrieb hat sicherzustellen, dass an der Schnittstelle zu externen Dritten, die in seine Prozesslandschaft und/oder in die Prozesslandschaft seines IP-Managements eingebunden sind, die Anforderungen an die Qualität im Sinne dieser Norm eingehalten werden. Er hat entsprechende Informationen einzuholen.
4.6 Bewertung der Leistung
4.6.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
Der Wirtschaftsbetrieb muss bestimmen:
— was überwacht und gemessen werden muss;
— die Methoden zur Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung, die benötigt werden, um gültige Ergebnisse sicherzustellen.
Der Wirtschaftsbetrieb muss die Leistung und die Wirksamkeit des IP-Managements kontinuierlich bewerten und auf Basis der Ergebnisse Verbesserungen herbeiführen.
4.6.2 Internes Audit
Der Wirtschaftsbetrieb kann in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um Informationen darüber zu erhalten, ob das IP-Management die Anforderungen seines Qualitätsmanagementsystems im Sinne dieser Norm erfüllt.
4.6.3 Managementbewertung
Die oberste Leitung muss die Qualität des IP-Managements in geplanten Abständen bewerten, um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sowie dessen Angleichung an die strategische Ausrichtung des Wirtschaftsbetriebs sicherzustellen.
Die Ergebnisse der Managementbewertung müssen Entscheidungen und Maßnahmen zu
— Möglichkeiten der Verbesserung;
— jeglichem Änderungsbedarf am IP-Management;
— Bedarf an Ressourcen
enthalten.

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